Drohende Zerstörung eines Klimaschutzwaldes durch geplantes Gewerbegebiet an der Autobahnanschlußstelle Teublitz
Aktualisierung September 2026:
Teublitzer Stadtrat: Drei Gegenstimmen – und viele unbeantwortete Fragen
Erneut klares Votum für Gewerbegebiet“ titelt die Mittelbayerische Zeitung in ihrem Bericht von Werner Artmann. Tatsächlich stimmte eine deutliche Mehrheit des Stadtrats für die Billigung des überarbeiteten Bebauungsplans. Drei Stadträte stimmten dagegen.
Die Billigung des Bebauungsplans für das Industrie- und Gewerbegebiet an der A93 war aber keineswegs eine reine Formsache. In der Sitzung vom 24. September 2026 wurden erhebliche Zweifel an der Qualität der Planungsunterlagen, an den ökologischen Folgen und an den finanziellen Risiken vorgetragen.
Deutlichste Kritik durch Simon Woppmann (Die Linke): “Ein Bebauungsplan, der noch Arbeitskommentare enthält”
Die Mittelbayerische Zeitung lässt wesentliche Teile seiner Ausführungen zu den Planungsunterlagen und zum Naturschutz unerwähnt.
Woppmann hatte zunächst die Vertagung des Tagesordnungspunktes beantragt. Seine Begründung: Der vorgelegte Planentwurf sei noch nicht beschlussreif.
Er verwies darauf, dass die ehrenamtlichen Stadträte lediglich rund eine Woche Zeit gehabt hätten, um Hunderte Seiten komplexer Gutachten zu prüfen. Außerdem seien Dokumente im Ratsinformationssystem zwischenzeitlich wieder verschwunden.
Schwerer wogen seine konkreten Hinweise auf den Zustand der Planungsunterlagen.
So zitierte er aus der Begründung und dem Umweltbericht: „xxx - Bitte an Fr. Janus Verfahrenshinweise noch zu ergänzen“. An anderer Stelle fanden sich Arbeitsanweisungen wie „Anpassung notwendig“ oder „Datumsstände und Anlagen sowie Anlagenverweise final nochmals überprüfen und anpassen“.
Auch die Aktualität älterer Gutachten war nach seinen Angaben offenbar noch Gegenstand interner Rückfragen. Beim Baugrundgutachten und bei Lärmschutzuntersuchungen aus dem Jahr 2020 fand Woppmann den Kommentar: „Frage an Frau Janus ob aktuell!“
Besonders bemerkenswert war ein weiterer Fund: In der Bauablaufbeschreibung wurde bei Auffälligkeiten des Bodens die unverzügliche Benachrichtigung des Landratsamts Starnberg vorgeschrieben – obwohl das geplante Gewerbegebiet im Landkreis Schwandorf liegt.
Woppmann zog daraus den Schluss: „Dieses Dokument hat keine qualifizierte Endkontrolle durchlaufen!“
Bedeutung des Klimaschutzwaldes für das lokale Klima, die CO₂-Speicherung und den regionalen Wasserhaushalt
Damit stellte er nicht nur einzelne Schreibfehler zur Diskussion. Seine zentrale Frage lautete, weshalb der Stadtrat einen Entwurf billigen und zur öffentlichen Auslegung freigeben sollte, dessen Fertigstellung und fachliche Überprüfung nach seiner Auffassung noch ausstanden,
z.B. zum Wald, zum Grundwasser und zu den Einwänden der Fachbehörden.
Im weiteren Verlauf seiner Stellungnahme rückte Woppmann die ökologischen Folgen des Vorhabens in den Mittelpunkt. Angesichts der sommerlichen Trockenheit und der Schäden an zahlreichen Waldbeständen fragte er die Stadträte: „Und in dieser Situation wollt Ihr 20 Hektar intakten Wald roden?“
Dabei verwies er auf den Zustand des Lehmholzes. Während andere Waldbestände unter Trockenheit litten, beschrieb er den dortigen Wald als vital und durch oberflächennahes Grundwasser begünstigt.
„Dieser Wald ist unsere Lebensversicherung“, erklärte Woppmann. Er hob dessen Bedeutung für das lokale Klima, die CO₂-Speicherung und den regionalen Wasserhaushalt hervor.
Vor allem aber machte er auf die Stellungnahmen staatlicher Fachbehörden aufmerksam. Nach seinen Angaben hatte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schwandorf Widerspruch nach § 7 BauGB eingelegt. Die Forstbehörde sehe einen Konflikt mit dem Waldfunktionsplan und dem Regionalplan Oberpfalz-Nord. Auch die Untere Naturschutzbehörde habe erhebliche Bedenken geäußert.
Was kostet das Gewerbegebiet die Stadt tatsächlich?
Woppmann stellte zunächst die erwarteten Gewerbesteuereinnahmen infrage. Er erinnerte daran, dass höhere Gewerbesteuereinnahmen zeitversetzt Auswirkungen auf die kommunalen Schlüsselzuweisungen haben können.
Seine Schlussfolgerung: „Unter dem Strich bedeuten höhere Brutto-Steuereinnahmen keineswegs automatisch mehr Netto-Geld für unsere Stadtkasse.“
Hinzu kämen erhebliche Erschließungskosten. Er verwies auf die schwierige Topografie des Geländes, umfangreiche Erdbewegungen und die technische Bewältigung großer Niederschlagsmengen.
Bei einem angenommenen Starkregenereignis von 100 Millimetern würden auf einer Fläche von 20 Hektar rechnerisch 20.000 Kubikmeter Niederschlag fallen. Welche Kosten daraus tatsächlich entstehen, hängt allerdings von der Versiegelung, der Versickerung und dem konkreten Entwässerungskonzept ab.
Woppmann befürchtet, dass die gesamten Erschließungskosten die späteren Grundstückserlöse übersteigen könnten. Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung ist deshalb eine zentrale Frage.
Acht Hektar Eigenbedarf – warum werden zwanzig geplant?
Ein weiterer Punkt seiner Stellungnahme betrifft den tatsächlichen Gewerbeflächenbedarf.
Woppmann berief sich auf ein städtisches Standortgutachten vom Oktober 2024. Nach seiner Darstellung wurde darin für Teublitz bis 2036 ein lokaler Bedarf von acht Hektar ermittelt. Die darüber hinausgehenden zwölf Hektar seien für überregionale Nachfrage vorgesehen.
Er stellte deshalb die Frage: „Um diesen lokalen Bedarf von 8 Hektar zu decken, wollt Ihr 20 Hektar regionalen Klimaschutzwald vernichten?“
Hier liegt ein wesentlicher Punkt der Auseinandersetzung: Welcher Teil der geplanten Flächen dient tatsächlich dem örtlichen Bedarf, welcher einer überregionalen Nachfrage? Und welche wirtschaftlichen Vorteile erwartet die Stadt jeweils?
Die Befürworter verweisen auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Standorts und seine verkehrsgünstige Lage. Woppmann bezweifelt dagegen, dass insbesondere flächenintensive Logistikansiedlungen den versprochenen wirtschaftlichen Nutzen für Teublitz erbringen.
Ein klares Abstimmungsergebnis – aber keine Antwort auf alle Fragen
Am Ende setzte sich die Stadtratsmehrheit durch. Die Billigung des überarbeiteten Bebauungsplans ermöglicht die nächsten Verfahrensschritte. Sie bedeutet allerdings noch nicht, dass sämtliche fachlichen und rechtlichen Fragen abschließend geklärt sind.
Ob veraltete Gutachten, verbliebene Arbeitskommentare, Einwände der Fachbehörden oder die Wirtschaftlichkeit der Erschließung: Diese Fragen lassen sich nicht allein durch einen Mehrheitsbeschluss beantworten.
Für die bevorstehende öffentliche Auslegung ist deshalb entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger vollständige und nachvollziehbare Unterlagen erhalten und die vorgetragenen Einwände fachlich überprüft werden.
Denn gerade bei einem Vorhaben, das erhebliche Auswirkungen auf Natur, Landschaft und kommunale Finanzen haben kann, ist eine transparente Auseinandersetzung mit den Gegenargumenten unverzichtbar.
Teublitz, 27. September 2026
Harald Söll
→ Gemeinsamer Apell der Naturschutzverbände an den Stadtrat von Teublitz
Aktualisierung Mai 2026:
Gewerbegebiet an der A93: Noch vor der Sommerpause Thema im Teublitzer Rat?
Teublitz arbeitet hinter den Kulissen weiter am Bebauungsplan - LBV und BN sind in Lauerstellung
Wir zitieren den Artikel von Thomas Rieke in der MZ vom 28.05.2026:
Um ein Thema, das für Teublitz (Landkreis Schwandorf) nahezu überlebenswichtig zu sein schien, ist es auffällig ruhig geworden: das Gewerbe- und Industriegebiet an der Anschlussstelle zur A93. Doch wer aus der Funkstille schlussfolgert, die Stadt habe das Vorhaben eventuell aufgegeben, irrt. Das Projekt genießt unverändert hohe Priorität. Im Hintergrund wird das heiße Eisen weiter geschmiedet.
Zuletzt war das Gewerbe- und Industriegebiet im Januar 2025 auf der Agenda einer Stadtratssitzung zu finden. Zu Erinnerung: Schon 2014, also vor über zehn Jahren, hatte die Stadt ein Konzept für die Ausweisung eines Gewerbegebiets neben der Autobahn entwickelt. Seinerzeit sollte es Edeka zur Ansiedlung einer Getränkeabfüllanlage dienen. Das Projekt stieß jedoch bei Bürgern auf so heftigen Widerstand, dass es gekippt wurde. Das Gewerbegebiet selbst war aber nicht gestorben.
War Euphorie nach Urteil in 2021 doch verfrüht?
Mitte 2021 beschloss der Stadtrat die Planung in einem 21 Hektar großen Waldgebiet. Umweltschützer stufen das Areal wegen des robusten Baumbestands als besonders wertvoll ein und liefen Sturm. Unterstützt vom Bund Naturschutz (BN), strengte der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) eine Normenkontrollklage an – und bekam vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Recht. Der Bebauungsplan wurde im Oktober 2021 für unwirksam erklärt. LBV und BN interpretierten die Entscheidung aus München als möglicherweise wegweisend für das ganze Land.
Doch Bürgermeister Thomas Beer (CSU) ließ sich dadurch nicht beirren. Wenige Tage nach dem Urteil teilte er mit, die Stadt werde die richterliche Entscheidung zwar akzeptieren, aber er sei davon überzeugt, dass sich die festgestellten Mängel durchaus beheben ließen.
In mehreren Sitzungen wurde seitdem deutlich, dass das Gewerbegebiet unverändert nicht nur der Wunsch der CSU-Fraktion ist, sondern der breiten Mehrheit des Rats. Der Grund: Teublitz benötige dringend Flächen, auf denen sich neue Betriebe ansiedeln oder bestehende Firmen expandieren könnten. Die Stadt und ihre Bürger würden dadurch auf vielfältige Weise profitieren – zum Beispiel durch Steuereinnahmen oder Arbeitsplätze vor Ort.
Das einzige Mitglied, das bis zuletzt Stellung gegen das Gewerbegebiet bezog, die parteilose Maria Münz, trat zu den jüngsten Wahlen nicht mehr an.
Der Zeitplan der Kommune ist längst überholt
Apropos: Während des Wahlkampfs spielte das Vorhaben keine besondere Rolle. Meist wurde es eher beiläufig erwähnt. Das mag daran liegen, dass sich die Parteien in dieser Angelegenheit weitgehend einig sind. Ein weiterer Grund aber dürfte sein, dass sich die Hausaufgaben, die die Planer und Gutachter zu erledigen haben, doch als umfangreicher und zeitraubender erwiesen, als zunächst vermutet. Daher gab es kaum Neues zu berichten.
Thomas Stegerer, Pressesprecher der Stadtverwaltung, will dieser These nicht widersprechen. Er bestätigte auf Anfrage, dass der ursprüngliche Zeitplan längst überholt ist. Das sei aber nicht tragisch. Vorrang habe die Sorgfalt. Teublitz benötige einen Plan, der niet- und nagelfest sei. Schließlich müsse man davon ausgehen, dass Gegner erneut den Klageweg beschreiten würden.
Eine lange Liste anspruchsvoller Hausaufgaben
Vor vier Jahren hatte die Verwaltung in einer Bürgerinformation ihr weiteres Vorgehen skizziert. Demnach hätte es bereits bis 2024 gelingen sollen, die Schwachstellen zu beheben. Auf der Agenda standen unter anderem eine Änderung des Landschaftsplans, die Bestandsaufnahme und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft, die Neubearbeitung der Artenschutzunterlage, ein Abgleich des hydrogeologischen Gutachtens mit Wirkungsprognose sowie eine Überarbeitung des schallschutztechnischen Gutachtens.
Vieles ist mittlerweile tatsächlich erledigt, aber eben nicht alles. Aktuell, so bestätigte Pressesprecher Stegerer, arbeiten Fachleute am Themenkomplex Erschließung, wobei auch die Ausstattung mit Glasfaserkabeln eine wichtige Rolle spielt. Turbo-Internet soll es im neuen Gewerbegebiet auf alle Fälle geben, versicherte Stegerer. Die aktuellen Probleme mit dem Telekommunikationsanbieter Leonet spielten für den Bebauungsplan neben der A93 keine Rolle. Die Verlegung der Kabel übernehme eine Baufirma. Welches Unternehmen dann an den nächsten Schritten beteiligt sein solle, werde erst durch eine Ausschreibung entschieden.
Möglichst im Juli, also noch vor der Sommerpause, spätestens aber im September soll das Gewerbegebiet laut Stegerer wieder auf die Tagesordnung des Stadtrats gesetzt werden. Dem gewünschten Beschluss zur „Bindung der neuen Bauleitplanung“ würde die erneute Auslegung folgen, womit Verbände wie der LBV oder der BN erneut Gelegenheit hätten, Stellungnahmen abzugeben.
Umweltverbände ziehen weiter an einem Strang
Christian Stierstorfer, Waldbeauftragter des LBV, und Harald Söll, Vorsitzender des BN im Städtedreieck, lassen keinen Zweifel, dass man weiter an einem Strang ziehe und die vorgelegten Unterlagen kritisch prüfen werde.
Aber: Während Stierstorfer demonstrativ betont, er sei zuversichtlich, dass es der Stadt nicht gelingen werde, die entscheidenden Hürden zu meistern, äußerte sich Söll vorsichtiger. Man werde sehen, wie gründlich die Experten im Auftrag der Stadt das heiße Eisen bearbeitet hätten. Je nachdem werde man sich als Umweltverband schwerer oder leichter tun, erneut eine Klage zu formulieren, die Aussicht auf Erfolg hätte. Stand heute sei es nicht völlig auszuschließen, dass die Kommune ihr Ziel doch noch erreiche.
Hintergrundinfos zum VHG-Urteil
Dieses liegt ohne jede Anbindung an ein Gewerbegebiet oder eine Ortschaft mitten in einem großen, geschlossenen Waldgebiet. Wie auch die Regierung der Oberpfalz feststellt, verstößt die Planung damit gegen das Anbindegebot im Landesentwicklungsplan. Der betroffene Wald (bis zu 30 Hektar!) ist mit Feuchtflächen durchzogen und bringt viel Jungwuchs mit Buchen und Eichen hervor. Es entsteht also gerade der Wald, den wir in Zukunft brauchen.
Inzwischen wurde von der Stadt Teublitz trotz massiven Widerspruchs von allen Seiten der Bebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen der zweifachen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange gem. §§ 4 Abs. 2 i. V. m. 2 Abs.2 Baugesetzbuch haben wir vom BN Kreisgruppe Schwandorf diverse Stellungnahme abgegeben, in der wir ausführlich darlegen, warum die Planung inakzeptabel ist und das Vorhaben abgelehnt werden muss.
Trotzdem wurde mit Sitzung vom 18.02.21 der Satzungsbeschluß für den Bebauungsplan auf den Weg gebracht.
Nur Grüne stimmten dagegen
Das Abstimmungsergebnis lautete 18:2 Stimmen für das Gewerbegebiet, so ein Sprecher der Stadt. Lediglich die beiden Stadträtinnen der Grünen haben demnach dagegen gestimmt. Ein Stadtrat hatte sich krank gemeldet. Die Fraktionen von CSU und SPD erklärten, man habe 30 Jahre keine Gewerbefläche ausgewiesen und habe auch ein Recht auf Entwicklung.
Landtag muss über Verkauf des Staatswaldes entscheiden
Die Entscheidung über den Verkauf der 20 Hektar Staatswaldfläche liegt nun beim Bayerischen Landtag bzw. der Bayerischen Staatsregierung. Naturschutzverbände wie der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz sind gegen den Verkauf von Staatswäldern für Gewerbegebiete
Presseerklärung Bund Naturschutz 19.02.2021
Stellungnahme BN zum Gewerbegebiet an der A93 Autobahnausfahrt Teublitz
Übersichtsplan
Gemeinsame Presseerklärung Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz, 25.06.2020
Gemeinsame Presseerklärung Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz, 24.1.2020
PRESSEINFORMATION DES LBV VOM APRIL 2020:
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS ZUM GEWERBEGEBIET TEUBLITZ EIN KATASTROPHALES SIGNAL - 20 HEKTAR TOTALE VERNICHTUNG
Dürre seit Wochen, die Wälder sind in ernsthafter Gefahr, so die einhellige Meinung bei Experten. Nur noch wenige Wälder mit guter Wasserversorgung sind derzeit intakt, z. B. am Fuße des Schwarzen Berges bei Teublitz (Landkreis Schwandorf). Quellaustritte und kleine Wasserläufe versorgen diesen Wald mit ausreichend Lebenselixier, selbst in trockenen Jahren. Genau dieser Wald soll nun in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden, mit anderen Worten: 20 Hektar totale Vernichtung.
Dazu hat der Landesbund für Vogelschutz (LBV) bereits umfangreiche Stellungnahmen verfasst, siehe „Flächenfraß im Städtedreieck“ auf der Seite schwandorf.lbv.de/berichte-und-informationen.html. Der sogenannte „Ferienausschuss“ des Teublitzer Stadtrates beschloss am gestrigen Mittwoch (22.04.2020) die „Billigung der Planunterlagen für die öffentliche Auslegung“ für dieses Gewerbegebiet. Christoph Bauer, Leiter der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz stellt fest: „Die Beschlüsse dieses Ferienausschusses kommen unter zweifelhaften Bedingungen zustande. Laut Bayerischem Innenministerium sollten die durch die CORONA-Epidemie bedingten reduzierten Stadtparlamente nur ‚unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen‘ treffen. Dies ist im Falle Gewerbegebiet Teublitz an der A93 nicht erkennbar. In Kürze beginnt die Amtsperiode des neugewählten Stadtrats. Auch aus diesem Grund wäre es unter Demokraten anständig gewesen, diese Entscheidung dem neuen Stadtrat zu überlassen.“ Der LBV hat aus diesem Anlass eine Anfrage an die kommunale Rechtsaufsicht am Landratsamt Schwandorf bezüglich der Zulässigkeit der Beschlüsse gestellt.
Dr. Christian Stierstorfer, LBV-Kollege von Christoph Bauer in Niederbayern und Gebietskenner der Teublitzer Biotope, nahm an der Sitzung des Ferienausschusses als Zuschauer teil: „Ich bin entsetzt, mit welcher Sturheit an diesem Projekt festgehalten wird. Klimawandel und Artensterben scheinen im Teublitzer Stadtrat Fremdwörter zu sein. Teublitz setzt mit diesem Vorhaben ein katastrophales Signal: Wirtschaftswachstum ist alles, alles andere ist egal.“ Hermann Rank, stellvertretender Vorsitzender der LBV-Kreisgruppe nahm ebenfalls als Zuschauer teil und weist darauf hin, dass dieser Wald und vor allem der Waldboden große Mengen Kohlendioxid speichert. „Das geht dann tonnenweise in die Atmosphäre. Auch das scheint in diesem Entscheidungsgremium niemanden zu interessieren.“ Die Teublitzer Pläne stehen zahlreichen gesellschaftlichen und politischen Zielsetzungen entgegen. Neben dem Erhalt der Artenvielfalt ist der Flächenfraß eines der drängendsten Probleme in Bayern. Die Koalitionsparteien CSU und Freie Wähler in Bayern wollten den Flächenverbrauch eigentlich drastisch senken. Die Staatsregierung nahm in einem Ministerratsbeschluss (Juli 2019) die Lockerung des Anbindegebotes im Landesentwicklungsprogramm an bestehende Siedlungen für Gewerbegebiete wieder zurück. Tatsächlich ist dies aber rechtlich noch nicht umgesetzt worden. Diese zeitliche Lücke macht man sich in Teublitz nun zunutze.
Ausgesprochen ärgerlich ist aus Sicht des LBV, dass der Freistaat durch sein eigenes Handeln den Flächenfraß noch aktiv fördert. Die Bayerischen Staatsforsten als Unternehmen des Freistaats ermöglichten erst die Teublitzer Pläne, indem sie Staatswaldflächen zur Verfügung stellen. Noch im Jahre 2016 wurden die Staatsforsten in der Presse mit diesen Worten zitiert: „Aufgabe für den Forst sei es, Wälder zu bewahren, nicht zu verkaufen!“ „Diese Aussage wurde in Naturschutzkreisen damals geradezu gefeiert!“ berichtet Stierstorfer.
Für die Naturschützer besonders fragwürdig ist die Behauptung, es werde alles ausgeglichen. „Wie will man einen über Jahrtausende gewachsenen Waldboden oder eine Waldquelle, die weggeschoben und zubetoniert werden, ausgleichen?“ fragt Biologe Stierstorfer. In dem Wald leben z. B. auch tausende Erdkröten, die vor einigen Wochen in den benachbarten Teichen Eier legten. „Die Kröten werden mit der Rodung alle getötet werden. „Wenn ich hingegen ein paar Kaulquappen ihres Nachwuchses fürs Aquarium mitgenommen hätte, wäre das strafbar. Da stimmt etwas nicht“ stellt Stierstorfer frustriert fest.
Auszug aus der gemeinsame Stellungnahme von Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz zu Flächenverbrauch und Naturzerstörung im Städtedreieck Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof & Teublitz:
Diversen Zeitungsartikeln Ende 2018/Anfang 2019 ist zu entnehmen, dass die Planungen für ein Gewerbegebiet an der Autobahnausfahrt Teublitz (A93) bereits stark fortgeschritten sind. Vom Staatsforst geforderte Tauschflächen sind teilweise erworben. Laut der Teublitzer Bürgermeisterin Steger (Mittelbayerische Zeitung MZ 8.1.2019) werden 20 Hektar überplant, 10 davon sollen bald in die Umsetzungphase gehen. Das bereits seit vielen Jahren angestrebte Vorhaben, auf Waldbeständen im Besitz des Bayerischen Staates ein groß dimensioniertes Gewerbegebiet zu realisieren, ist auch im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Teublitz (Stand 2017*, S. 170 ff) beschrieben. Bereits im Jahr 2014 wurde im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses der Stadt Teublitz eine Begründung mit Umweltbericht vorgelegt (für über 30 Hektar, zu diesem Zeitpunkt mit dem Titel „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz“). Zwischenzeitlich hatte es den Anschein, dass das Vorhaben nicht zustande kommt. In der Mittelbayerischen Zeitung vom 18.11.2016 wird berichtet: „Schwierigkeiten beim Ankauf bereite die staatliche Forstverwaltung, die der Bürgermeisterin mitteilte, Aufgabe für den Forst sei es, Wälder zu bewahren, nicht zu verkaufen!“ 4 Die vorgesehene Fläche liegt inmitten eines großflächigen Waldgebietes im Bereich des „Schwarzen Berges“, ohne jeglichen Bezug zu existierenden Bau- oder Gewerbeflächen. Ca. 500 m östlich des geplanten Gewerbegebietes liegt das großflächige FFH-Gebiet „Regentalhänge bei Hirschling“. Bisher bildet der vom geplanten Gewerbegebiet betroffene Wald einen wichtigen Puffer zwischen Autobahn und FFH-Gebiet. Dieser Puffer ist, nicht zuletzt auch wegen des für FFH-Gebiete vorgeschriebenen Umgebungsschutzes, zu erhalten. Es ist äußerst bedauerlich, dass ausgerechnet der Staatsforst in diesem Fall ein völlig falsches Signal gibt (entgegen früherer Statements, siehe oben). Das nicht zuletzt auch im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien (2018-2023) festgelegte Bestreben, den Flächenverbrauch drastisch zu senken, wird hier durch eine staatseigene Einrichtung (Staatsforst) konterkariert. Es ist nicht akzeptabel, dass Wälder planerisch als potentielle Gewerbegebiete behandelt werden, nur weil sie an bestehenden Straßen liegen.














