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Rücksichtsloses Verhalten gegenüber Fauna und Flora im Kleinen wie im Großen - Eine Dokumentation

Oft sind uns als Naturschutzverband die Hände gebunden, wenn z.B. altehrwürdige Bäume gefällt und Hecken und Waldränder großflächig
gerodet werden. Wenn schöne Waldbestände für trostlose Gewerbeflächen geopfert und Feuchtgebiete wieder einmal für eine Umgehungsstraße
trocken gelegt und vernichtet werden.
Das schön zu lesende Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) wird oft zum zahnlosen Tiger, wenn 
Verkehrssicherungspflicht und Kommunale Selbstverwaltung ins Feld geführt werden.
Allerdings bedeutet eine rechtlich ordnunsgemäß durchgeführte Maßnahme noch lange nicht, dass sie auch sinnvoll und ökologisch richtig war.
Genauso schlimm wütet deutscher Ordnungssinn in den Privatgärten, wo kaum noch ein Baum sein darf, geschweige denn Natur im ursprünglichen Sinne.
Hier werden wir all die kleinen und großen Vergehen an unserer Umwelt sammeln und an den Pranger stellen.
Vielleicht beginnt ja irgenwann einmal ein Umdenken.