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Ein richtiges Urteil

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat den Bebauungsplan an der A93 der Stadt Teublitz sang- und klanglos kassiert. Zu viele Fehler, Ungenauigkeiten, Versprechungen und Behauptungen ohne Hintergrund überraschten wahrscheinlich auch den VGH und ließen ihm in der Urteilsfindung keine andere Wahl.

10.11.2021

Nicht nur Formfehler
Dabei handelte es sich nicht nur um Formfehler, die kritisiert wurden, wie z.B. das notwendige Zusammenspiel von Flächennutzungsplan und Landschaftsplan, das hier nicht vorlag. Und es handelte sich auch nicht allein, aber mit großem Gewicht, um die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, die aus der Sicht des VGH zu lax und nicht zuletzt zusätzlich noch fehlerhaft durchgeführt wurde. Hier las das Gericht der Stadt Teublitz so richtig die Leviten. Aber auch das Schutzgut Boden fand zu wenig Berücksichtigung seitens der Stadt Teublitz. Zudem bezeichnete das Gericht die Klimaschutzwirkung des in Frage stehenden Waldes als sehr wichtig und stellte des Weiteren fest, dass das geplante Industrie- und Gewerbegebiet sehr wohl das Landschaftsbild gravierend beeinträchtigt. Die frappierende Diskrepanz der Planung zum Regionalplan Oberpfalz Nord rügte das Gericht ausdrücklich.
Dies und zahlreiche weitere nicht nachvollziehbare Behauptungen der Stadt Teublitz führten zu dem Urteil: „Der am 1. März 2021 bekannt gemachte Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz“ der Antragsgegnerin ist unwirksam.“

Revision nicht zugelassen
Eine Revision zu dem Urteil ist nicht zugelassen, die Stadt Teublitz kann, so sie denn will, noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Das wird sie aber aller Voraussicht nach nicht machen, die gemachten Fehler sind viel zu viel und allzu gravierend. Und zur Fehlerbehebung müsste sie noch mal alles auf Null stellen und grundsätzlich von vorne beginnen.

Dank an den LBV
Wir vom BUND-Naturschutz möchten uns ausdrücklich beim Landesbund für Vogelschutz dafür bedanken, dass er sich von Anfang an zusammen mit den Bürgerinitiativen und uns federführend für den Erhalt des so wichtigen Klimawaldes in Teublitz eingesetzt hat. Seine erfolgreiche Klage lässt uns hoffen, dass der derzeit unersättliche Flächenfraß nun endlich auch bei der Politik wahrgenommen wird und zum Handeln bringt.