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Erhalt des Eselweihergebiets in Teublitz - Ortsumfahrung für das Städtedreieck verhindert

Die geplante Umgehungsstraße bei Teublitz, mitten durch eine bisher völlig unverbaute Kulturlandschaft, das Eselweihergebiet östlich von Teublitz 
mit seiner wunderbaren Flora und Fauna konnte durch den Einsatz der Bürger und Bürgerinnen und durch den Widerstand der Naturschutzverbände verhindert werden.
Letztlich wurde der Verzicht auf die Umgehungsstraße aber durch die geradezu absurd hohen Gestehungskosten herbeigeführt, nicht durch ein umweltpolitisches Umdenken der Entscheidungsträger.  Dies zeigt sich aktuell auch wieder durch eine Abstimmung im Kreistag, bei der mit den Stimmen der CSU und der freien Wähler die Ausweisung des Eselweihergebiets als Landschaftsschutzgebiet abgelehnt wurde.

Ausweisung des Eselweihergebiets als Landschaftschutzgebiet leider knapp gescheitert

Stand 14.12.2024
Die MZ berichtet über den durch Christoph Namislo gestellten und mit 28:26 Stimmen denkbar knapp
gescheiterten Antrag  am 12.12.2024 wie folgt:

Die Entscheidung des Kreistags, das Eselweihergebiet bei Teublitz nicht als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen, ist bei Umweltverbänden auf scharfe Kritik gestoßen. Die MZ erreichten dazu Stellungnahmen der Bezirksgeschäftsstelle des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz (LBV) sowie der Kreisgruppe des Bund Naturschutz……
Landrat Thomas Ebeling (CSU) führte an, ein großer Grundstücksbesitzer wäre nicht einverstanden gewesen. Und gegen dessen ausdrücklichen Willen solle man die Unterschutzstellung nicht beschließen. Diese Praxis habe sich bewährt.

Enttäuschung auch beim Antragsteller
„Nach diesem Verständnis wird es kein einziges neues Landschaftsschutzgebiet mehr im Landkreis geben“, fürchtet nun Christoph Namislo. Denn es würden sich immer Eigentümer finden, die sich querlegten. Deshalb, so Namislo weiter, müssten, wie bei anderen Verfahren auch, die Interessen aller Beteiligten abgewogen werden. Ein bloßes „Nein“ von Eigentümern könne jedenfalls keine Grundlage für eine Ablehnung sein. Im Fall des Weihergebiets bei Teublitz sei aber genau das passiert – obwohl Naturschutzbehörde, Naturschutzbeirat, Stadt Teublitz und Naturschutzverbände eine Ausweisung als Schutzgebiet ausdrücklich begrüßt hätten.

LBV: Gesellschaftliche Bemühungen werden konterkariert
Christoph Bauer, Leiter der LBV-Bezirksgeschäftsstelle, bestätigt genau dies. Auch er sieht in der Entscheidung des Kreistags einen „gefährlichen Präzedenzfall“. Seiner Meinung nach sollten für die Ausweisung von Schutzgebieten ausschließlich fachliche Gründe eine Rolle spielen. Diese lägen für das Teublitzer Weihergebiet mit einer „beeindruckenden Datenbasis“ vor. Die Flächen hätten sogar die Qualität für ein Naturschutzgebiet. Wenn nun nicht einmal die Ausweisung einer deutlich schwächeren Schutzgebietskategorie zustande komme, sei dies ein „fatales Signal“, meint Bauer.
LBV-Waldreferent Christian Stierstorfer, der die Kreistagssitzung selbst mitverfolgte, ist ebenfalls enttäuscht. Einziges Argument gegen die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet sei die Ablehnung des erwähnten Grundeigentümers gewesen. Das sei „inakzeptabel“. Wenn die Existenz seltener Arten und Biotope sowie entsprechende Schutzbemühungen als „Wertverlust“ angesehen würden, konterkariere dies alle gesellschaftlichen Bemühungen zum Erhalt von Lebensgrundlagen. In dieser Logik seien nur noch betonierte Landschaften etwas wert, so Stierstorfer.

Bund Naturschutz: Als es um Straßenbau ging, gab es die Bedenken nicht
Klaus Pöhler, Vorsitzender der Kreisgruppe des Bund Naturschutz, hat auf den Beschluss ebenfalls reagiert. Seine Einschätzung: „Der Stellenwert der Natur wird immer noch nicht so richtig erkannt.“ Dieses Eindruckes könne man sich nicht erwehren, wenn die Mehrheit des Kreistags die Schutzwürdigkeit des Eselweihergebiets nicht anerkennen wolle. Das Gremium habe sich damit ein Armutszeugnis ausgestellt.
Der BN-Sprecher erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Kreistag keine Probleme gehabt habe, eine Umfahrung des Städtedreiecks mitten durch das Weihergebiet zu unterstützen. Der Landkreis sei deshalb, vertreten durch den Landrat, sogar Teil des eigens dafür gegründeten (und mittlerweile wieder aufgelösten) Zweckverbands geworden.
Bedenken, dass durch das Straßenprojekt Grundbesitzer betroffen gewesen wären, hatte es laut Pöhler nicht gegeben. Aber jetzt, wo ein „niederschwelliger, jederzeit rücknehmbarer Schutzstatus“ beschlossen werden sollte, gebe es Vorbehalte. 
Dabei könne man das Eselweihergebiet durchaus mit dem Charlottenhofer Weihergebiet vergleichen, sagt Pöhler. Das letzteres stehe längst unter Naturschutz.
 

Teublitzer Stadtrat lehnt Umgehungsstraße ab: Erhalt des Eselweihergebiets gesichert 

Die MZ berichtet am 17.06.2023:
Erneut haben sich die Teublitzer Stadträte mit der geplanten Umgehungsstraße beschäftigt. Sie lehnten weitere Schritte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ab. Die Umgehungsstraße Städtedreieck gehört damit der Vergangenheit an.
Beantragt wurde zunächst die Auflösung des Zweckverbands Errichtung der Umfahrungsstraße im Städtedreieck. Des Weiteren beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, Entscheidungsgrundlagen für die Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes und den begleitenden Bürgerbeteiligungsprozess zu erarbeiten.

Zu Beginn der Sitzung erinnerte der Geschäftsführer des Zweckverbands Umfahrungsstraße, Sebastian Hauser, nochmals an die bisherige Vorgänge und Planungen mit den Gesamtkosten von rund 95 MillionenEuro. Für die drei Städte und dem Landkreis verblieben damit je neun Millionen Euro. 
Mit der Umsetzung des Projekts wären tiefe Eingriffe in die Natur verbunden
Bürgermeister Thomas Beer (CSU) erinnerte an das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung der Regierung für die Ortsumfahrung Städtedreieck vom Januar. Zwischenzeitlich hätten die Nachbarstädte Maxhütte-Haidhof und Burglengenfeld von den Planungen für eine Umgehungsstraße abgesehen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren zum einen die hohe Kostenbeteiligung von circa neun Millionen Euro pro Stadt. Zum anderen wäre das Projekt mit tiefen Eingriffen in die Natur, vor allem im Areal der Eselweiher, verbunden.
Wie Bürgermeister Beer konstatierte, stelle der vorgesehene Anteil von rund neun Millionen Euro für Teublitz eine erhebliche Herausforderung für die dauernde Leistungsfähigkeit dar. Eine Möglichkeit biete eventuell die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplans inklusive einer intensiven Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Gewerbetreibenden mit Kosten von rund 100.000 Euro.
Beer sagte, dass man das Ablehnen des Entschlusses der Nachbarstädte akzeptieren und auch damit umgehen müsse. Die Umgehung wäre machbar gewesen, jedoch für die einzelnen Städte kaum finanzierbar. Auch ein Bürgerbegehren in Teublitz mache keinen Sinn mehr. „Für uns Teublitzer ist dies heute kein guter Tag, da das Verkehrsproblem nicht gelöst ist“, erklärte der Rathauschef.
Für Teublitz sei es jetzt eine Chance, das Thema Verkehrsberuhigung, Verkehrsführung, städtische Entwicklung ohne Vorbelastung neu zu überdenken. „Zukunftsaufgabe wird es sein, einen Plan zu entwickeln, wie wir künftig den zunehmenden Verkehr in und durch Teublitz lenken wollen“, sagte Beer.
CSU-Fraktionssprecher Georg Fleischmann akzeptierte den Ausstieg aus dem Projekt und zog auch das von der CSU beantrage Ratsbegehren zur Umgehungsstraße zurück. Man sehe jetzt eine Chance, neue und alternative Möglichkeiten, sowie Ideen zu entwickeln. Ziel müsse es jetzt sein, ein ganzheitliches Verkehrskonzept mit Beteiligung der Bürger für die Stadt zu schaffen. Dabei müsse der Schutz der Bevölkerung genau so hoch gewertet werden, wie der Schutz der Umwelt.
Ein ganzheitliches Verkehrskonzept fordert die stellvertretende Chefin der SPD-Grünen-Fraktion Hannah Quaas
Andreas Bitterbier, Sprecher der Fraktion von SPD und Grünen, akzeptierte den ablehnenden Entschluss der Nachbargemeinden, nachdem die Finanzierung der Umgebung eine „Herkulesaufgabe“ für alle gewesen wäre. „Wir verstehen aber auch die Naturschützer der Eselweiher, die mit viel Hingabe für dieses Gebiet als Juwel für Teublitz gekämpft haben“, stellte Bitterbier fest. Er schlug vor, den Zweckverband zur gemeinsamen Erledigung von Verwaltungsaufgaben im Städtedreieck mit dem Thema der Verkehrsentlastung für das Städtedreieck zu beauftragen.
„Endlich ist eine Entscheidung gefallen und wir können jetzt einen Konflikt lösen, der seit Jahren im Stadtgebiet schwelt“, so Hannah Quaas, die stellvertretende Chefin der SPD-Grünen-Fraktion.
Der Erhalt des Eselweihergebietes ist nun gesichert. Quaas forderte jetzt ein ganzheitliches Verkehrskonzept für Teublitz auch mit den Partnern im Städtedreieck, aber auch mit der Hilfe von Experten.
Für die parteilose Stadträtin Maria Münz gehört die Umfahrungsstraße von Teublitz jetzt zur Geschichte. Nun müsse sich die Stadt Teublitz alleine beweisen, neue kreative Verkehrskonzepte mit Hilfe eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu erstellen – in Zusammenarbeit mit einer Bürgerbeteiligung.
FW-Fraktionssprecher Markus Pretzl forderte von der Verwaltung, ernsthaft an einer Lösung zur Verkehrsberuhigung in Teublitz zu arbeiten. „Mir ist durchaus bewusst, dass es gerade an Regensburger Straße noch rechtliche Hürden gibt, um ein bürger- und umweltfreundliches Verkehrskonzept für die Zukunft umzusetzen“, stellte Pretzl fest. 

Frühere Beiträge

Der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz werden sich gemeinsam gegen diesen unverantwortlichen Raubbau an der  Natur stellen.
Schon seit Jahren kämpfen wir gemeinsam mit Excursionen, Stellungnahmen und Informationsveranstaltungen aller Art gegen dieses Vorhaben.
Derzeit läuft das Raumordnungsverfahren (ROV)  der Regierung der Oberpfalz, bei dem diverse Trassenvarianten vorgestellt und und zur Diskussion gestellt werden.
Ungewöhnlich ist, dass die Regierung auch schon eine Vorzugsvariante beschreibt.
Der Bund Naturschutz hat sich ausführlich mit den Unterlagen zum Raumordnungsverfahren befasst und eine umfassende Stellungnahme fristgerecht bei der Regierung der Oberpfalz
eingereicht. Die Langfassung ist hier im Anschluß verlinkt.

Zusammenfassung der Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren
Zusammenfassend stellt der BUND Naturschutz fest, dass das beantragte Raumordnungsverfahren zur Umfahrung des Städtedreiecks unvollständige Unterlagen und nicht nachvollziehbare Bewertungen 
enthält und viele Fragen offen lässt. Das dargestellte Zukunftsszenario im Verkehrsbereich geht von rein sektoralen Betrachtungen aus, die nicht nachvollzogen werden können und die geltenden Klimaschutzzielen widersprechen.  Zahlreiche Belange fanden überhaupt keinen Eingang in die entscheidenden Bewertungen des Verfahrens.  
Die angestrebte Raumordnung versucht die äußerst zahlreichen, vorhandenen Probleme und die zu erwartenden Konflikte zwischen den einzelnen Schutzgütern darzustellen.
Dass dabei zum Teil sehr kritische Punkte verharmlost oder gar nicht erst ihrer Bedeutung nach dargestellt werden, ist wohl einer Vorfestlegung auf den Bau der Umfahrung geschuldet. 
Große Verlierer dieses Projektes „Umfahrung Städtedreieck“ wären nach Auffassung des BUND Naturschutz zahlreiche Anwohner sowie Natur und Umwelt, die, egal durch welche Hauptvariante,
unverhältnismäßig belastet werden würden. Dadurch würden der bayernweite Flächenfraß befeuert, eine ökologisch verheerende Zerschneidung bewirkt, die wenigen Naherholungsräume in einem ohnehin
dicht besiedelten Raum abgewertet und verlärmt und die Menschen, die eigentlich entlastet werden sollten, wieder eines Teils ihres natürlichen Umfelds beraubt. 
Der BUND Naturschutz stellt deshalb fest, dass die Umfahrung Städtedreieck mit den vorgelegten Unterlagen nicht eines Raumordnungsverfahrens würdig ist. 
Im Erläuterungsbericht wird die überregionale Bedeutung und darauf basierend ein überwiegendes öffentliches Interesse für den Straßenbau konstruiert. 
Allein die Tatsache, dass die Umfahrung im aktuellen Staatsstraßen-Ausbauplan Staatsstraßen fehlt, zeigt ihre begrenzte überregionale Bedeutung. Diese ist auch insofern zu bezweifeln
als im Modellprognosefall immer noch über 10.000 KFZ/Tag in Teublitz verbleiben würden. Ebenso ist die unmittelbar vorbeiführende BAB 93 nach Auffassung des BUND Naturschutz zu wenig in den Prognosen berücksichtigt, da diese ja schließlich mit der Funktion einer überregionalen Verbindungsstraße gebaut wurde. Der BUND Naturschutz widerspricht daher ausdrücklich der Aussage, dass für die vorgelegte Planung „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ sprächen. Damit bestreitet der BUND Naturschutz, dass deswegen Ausnahmen vom Naturschutzrecht dafür geltend gemacht werden könnten. 

Pressemitteilung des BUND Naturschutz zur Landesplanerischen Beurteilung der Regierung der Oberpfalz vom 12.01.2023

Ausführliche Stellungnahme des BN zum Raumordnungsverfahren (ROV) , Stand: 23.12.2020

Gemeinsame frühere Stellungnahme des BN und des LBV Schwandorf 

Übersichtsplan

Das Teublitzer Weihergebiet ist ein Refugium für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten und zudem ein beliebtes Naherholungsgebiet.
Infos zum naturschutzfachlichen Wert des Eselweihergebiets