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BN-Position zu Windenergie-Anlagen

Strom aus erneuerbaren Energien

Energieversorgung muss zukunftsfähig sein und auf Erneuerbaren Energiequellen be­ruhen, dezentral in der Hand der Bürger:innen gemeinsam mit den Kommunen Bayerns. Eine dezentrale Energieversorgung birgt die historische Chance einer Demokra­tisierung unserer Technologiegesellschaft und unserer Marktwirtschaft!  Bürgerenergiegesellschaften, die Strom pro­duzieren, verteilen und vermarkten. Strom ist technisch die edelste Form der Energie. Wir nutzen Strom für Licht, Mobi­lität, Kommunikation, Unterhaltung. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von 2001 legt den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) fest und un­terstützt die Investition in diese neuen Technologien durch kostendeckende Ver­gütung. 

Windenergie für die großen Strommengen,   Fotovoltaik für den mittäglichen Spitzen­strombedarf und  Strom aus speicherbarer Biomasse, wenn Wind und Sonne nicht liefern
– das ist das Konzept einer sicheren Stromversorgung der Zukunft.

Ja zur Windenergie - aber mit ökologischen Leitplanken

Der Bund Naturschutz fordert aber auch „Ökologische Leitplanken“ für diesen Aus­bau:

Nicht in Nationalparken, nicht in Na­turschutzgebieten (NSG), nicht in SPA­ und FFH-Gebieten, nicht in Kern-/Pflegezonen 
von Biosphärenreservaten, nicht in beson­deren Biotopen, nicht in schutzwürdigen Wäldern, wie Naturwaldreservaten, aber 
auch nicht in besonders schutzwürdigen Landschaften.

In Landschaftsschutzgebie­ten (LSG) und Wirtschaftswäldern schließt der BN Windturbinen nicht völlig aus, for­dert aber besondere Prüfungen.
Naturparke (ohne LSG) sind touristische Strukturen, hier sieht der BN keine besonderen Aus­schlussgründe. Windenergieanlagen sind  technische Einrichtungen, der BN fordert daher konsequent Ausgleichsmaßen für alle versiegelten Flächen. 

Der Schutz besonderer Landschaften ist ein wichtiges Thema. Auf Forderung des BN werden für LSG Sonderregelungen und Zo­nierungskonzepte entwickelt. 
Faustregeln der Landschaftsarchitektur: 
•  nicht auf besonderen Berggipfeln, 
•  nicht in besonderen Sichtbeziehungen, 
•  Windturbinen landschaftsangepasst ver­teilen. 

Ja zur Windenergie - aber mit fundierter Planung

Um die Belange von Mensch und Natur beim Ausbau der Windenergie einvernehm­lich zu regeln, ist fachkundige Planung gefordert. Die Planung von Windenergie 
ist in Bayern eine Aufgabe der Regionalen Planungsverbände der Kommunen. Im Atomstaat Bayern geschah bis Fukushi­ma fast nichts, erst ab 2011 begannen 
die Regionalen Planungsverbände mit der Planung „Wind“ in Bayern – aber in vielen Regionen nur schleppend, denn die Regionalplanung war „ausgedünnt“ 
worden. Vorrang­ und Ausschlussgebiete der Regionalplanung werden lokal in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden in Konzentrationsflächen für Windenergie 
umgesetzt. Das Bundesimmissionsschutz­ gesetz (BImSchG) zu Schattenwurf / Dis­ko­ Effekten und die Technische Anleitung TA­Lärm zu Lärmschutz legen die Abstände 
zu Wohngebieten fest. Zugleich gelten das Naturschutzgesetz und die EU­Richtlinien Natura 2000 / FFH / SPA. Jedes Windrad er­fordert eine spezielle artenschutzrechtliche 
Prüfung (saP), Windparks erfordern zusätz­lich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). 
Eine Studie des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnolo­gie (IWES) in Kassel von 2011 zeigt, dass wir in Deutschland ausreichend Fläche für 
Windenergie am Land („on­shore“) haben: 
ca. 8 % der Fläche sind geeignet. Und ­ wir benötigen nur ca 1 % der Fläche, um in Bay­ern ca. 1/4  des heutigen Stromverbrauchs zu decken! In Kombination mit Stromsparen 
haben wir also ausreichend Windstrom für die Energiewende und müssen nicht auf landschaftliche und ökologische Kleinode zurückgreifen – Planung und Beteiligung 
sind wichtig! 

Windenergie - eine saubere Energiequelle

Windenergieanlagen haben heute viele tech­nische Vorteile: 
 
(1)  Sie sind höher geworden (Nabenhöhe > 140 m) mit größeren Rotoren und kön­nen auch in Bayern große Mengen an Strom ernten. 

(2)  Nach ca. 5 Monaten haben sie typischer­weise die Energie erzeugt, die zu Herstel­lung und Errichtung erforderlich waren. 

(3)  Sie sind wieder abbaubar: In 2 Wochen ist ein Windrad beseitigt – AKWs benöti­gen über 2 Generationen. 

(4)  Sie liefern Strom ohne schwerwiegende Belastungen für nachfolgende Genera­tionen!

Stand: August 2013 
Referat für Energie und Klimaschutz

LANGFASSUNG -> BN INFORMIERT: STROM AUS WINDENERGIE

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