BN-Position zu Windenergie-Anlagen
Strom aus erneuerbaren Energien
Energieversorgung muss zukunftsfähig sein und auf Erneuerbaren Energiequellen beruhen, dezentral in der Hand der Bürger:innen gemeinsam mit den Kommunen Bayerns. Eine dezentrale Energieversorgung birgt die historische Chance einer Demokratisierung unserer Technologiegesellschaft und unserer Marktwirtschaft! Bürgerenergiegesellschaften, die Strom produzieren, verteilen und vermarkten. Strom ist technisch die edelste Form der Energie. Wir nutzen Strom für Licht, Mobilität, Kommunikation, Unterhaltung. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von 2001 legt den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) fest und unterstützt die Investition in diese neuen Technologien durch kostendeckende Vergütung.
Windenergie für die großen Strommengen, Fotovoltaik für den mittäglichen Spitzenstrombedarf und Strom aus speicherbarer Biomasse, wenn Wind und Sonne nicht liefern
– das ist das Konzept einer sicheren Stromversorgung der Zukunft.
Ja zur Windenergie - aber mit ökologischen Leitplanken
Der Bund Naturschutz fordert aber auch „Ökologische Leitplanken“ für diesen Ausbau:
Nicht in Nationalparken, nicht in Naturschutzgebieten (NSG), nicht in SPA und FFH-Gebieten, nicht in Kern-/Pflegezonen
von Biosphärenreservaten, nicht in besonderen Biotopen, nicht in schutzwürdigen Wäldern, wie Naturwaldreservaten, aber
auch nicht in besonders schutzwürdigen Landschaften.
In Landschaftsschutzgebieten (LSG) und Wirtschaftswäldern schließt der BN Windturbinen nicht völlig aus, fordert aber besondere Prüfungen.
Naturparke (ohne LSG) sind touristische Strukturen, hier sieht der BN keine besonderen Ausschlussgründe. Windenergieanlagen sind technische Einrichtungen, der BN fordert daher konsequent Ausgleichsmaßen für alle versiegelten Flächen.
Der Schutz besonderer Landschaften ist ein wichtiges Thema. Auf Forderung des BN werden für LSG Sonderregelungen und Zonierungskonzepte entwickelt.
Faustregeln der Landschaftsarchitektur:
• nicht auf besonderen Berggipfeln,
• nicht in besonderen Sichtbeziehungen,
• Windturbinen landschaftsangepasst verteilen.
Ja zur Windenergie - aber mit fundierter Planung
Um die Belange von Mensch und Natur beim Ausbau der Windenergie einvernehmlich zu regeln, ist fachkundige Planung gefordert. Die Planung von Windenergie
ist in Bayern eine Aufgabe der Regionalen Planungsverbände der Kommunen. Im Atomstaat Bayern geschah bis Fukushima fast nichts, erst ab 2011 begannen
die Regionalen Planungsverbände mit der Planung „Wind“ in Bayern – aber in vielen Regionen nur schleppend, denn die Regionalplanung war „ausgedünnt“
worden. Vorrang und Ausschlussgebiete der Regionalplanung werden lokal in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden in Konzentrationsflächen für Windenergie
umgesetzt. Das Bundesimmissionsschutz gesetz (BImSchG) zu Schattenwurf / Disko Effekten und die Technische Anleitung TALärm zu Lärmschutz legen die Abstände
zu Wohngebieten fest. Zugleich gelten das Naturschutzgesetz und die EURichtlinien Natura 2000 / FFH / SPA. Jedes Windrad erfordert eine spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung (saP), Windparks erfordern zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Eine Studie des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnologie (IWES) in Kassel von 2011 zeigt, dass wir in Deutschland ausreichend Fläche für
Windenergie am Land („onshore“) haben:
ca. 8 % der Fläche sind geeignet. Und wir benötigen nur ca 1 % der Fläche, um in Bayern ca. 1/4 des heutigen Stromverbrauchs zu decken! In Kombination mit Stromsparen
haben wir also ausreichend Windstrom für die Energiewende und müssen nicht auf landschaftliche und ökologische Kleinode zurückgreifen – Planung und Beteiligung
sind wichtig!
Windenergie - eine saubere Energiequelle
Windenergieanlagen haben heute viele technische Vorteile:
(1) Sie sind höher geworden (Nabenhöhe > 140 m) mit größeren Rotoren und können auch in Bayern große Mengen an Strom ernten.
(2) Nach ca. 5 Monaten haben sie typischerweise die Energie erzeugt, die zu Herstellung und Errichtung erforderlich waren.
(3) Sie sind wieder abbaubar: In 2 Wochen ist ein Windrad beseitigt – AKWs benötigen über 2 Generationen.
(4) Sie liefern Strom ohne schwerwiegende Belastungen für nachfolgende Generationen!
Stand: August 2013
Referat für Energie und Klimaschutz
LANGFASSUNG -> BN INFORMIERT: STROM AUS WINDENERGIE
BN-FLYER WINDKRAFT