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Erweiterung Kiesabbauflächen in Schwandorf - Klardorf

Teilerfolg für den Naturschutz - reduzierte Abbaufläche,
erhöhte Ausgleichs- und verbesserte Rekultivierungsmaßnahmen
Stand 07.12.2024

Bergrecht vor Naturschutz
Der Bund Naturschutz hatte sich mit seinen Stellungnahmen zur Erweiterung der Kiesabbaufläche bei Klardorf
und zur geplanten Wiederverfüllung mit Fremdmaterial im Januar 2022 deutlich gegen die geplante Maßnahme ausgesprochen,
vor allem aber den Umfang und die mangelhafte Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange beklagt.
Leider zeigt sich wieder einmal, dass die aus dem Bergrecht (Bundesberggesetz  - BBergG) abgeleiteten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
für die Exploration von Bodenschätzen rechtlich den Belangen zum Schutz der menschlichen Umwelt und der Natur
nach wie vor übergeordnet sind. Dabei ist der Bergbau regelmäßig mit unvermeidlichen und oftmals erheblichen Eingriffen in Natur,
Landschaft und ⁠Biodiversität⁠ verbunden und kann auch zu Belastungen für die in den Abbauregionen lebenden Menschen
führen. Der Bund Naturschutz fordert deshalb schon seit langem eine Reglementierung und Kontingentierung der abzubauenden Menge an Stein und Sand in den
betroffenen Abbaugebieten und eine deutliche Begrenzung der Abbaumengen in der kommenden Fortschreibung der Regionalpläne (sowohl in den Vorrang- als auch in den
Vorbehaltsgebieten).
Regelmäßig wird aber mit Verweis auf die Vorrangflächen und entsprechend,
angeblich einfach zu bewerkstelligende Kompensationsmaßnahmen den Abbauanträgen stattgegeben.

Der Naturschutz muss sich meist mit kleinen Erfolgen zufrieden geben.

Im vorliegenden Fall wies der Bund Naturschutz im Wesentlichen auf folgende Punkte hin (vgl. auch frühere Beiträge unten mit Anlagen):
1. Massiver Eingriff in den Wald
2. Unzureichende Arten- und Biotopschutz
3. Unzureichender Grundwasserschutz
4. Unzureichende Kompensationsmaßnahmen

Seit August 2024 liegt nun der Bescheid des Landratsamts Schwandorf vor

Kleine Erfolge
Der Bescheid des Landratsamts wurde auf Basis der zwischenzeitlich erfolgten Tekturplanung aus dem Jahre 2023 erlassen.
Aus Sicht des Naturschutzes kann festgehalten werden, dass durch den Einsatz des Bund Naturschutz
und der anderen Träger öffentlicher Belange die Maßnahme zwar nicht verhindert,
aber doch einige Verbesserungen gegenüber der Ursprungsplanung erreicht werden konnten.

3,1 ha Wald als Schutzstreifen gerettet
Reduzierung des Umfangs der beantragten Abbauflächen im Südosten, um durchgehend einen 100 m breiten Waldstreifen zu erhalten.
Dadurch reduziert sich die Eingriffsfläche auf 168.785 m²; es werden gegenüber dem bisherigen Antrag ca. 31.000 m² weniger Fläche beansprucht,
die beanspruchte Waldfläche reduziert sich von 10,5 auf 7,4 ha.

Flächengleiche Ersatzaufforstung - 3,15 ha Wald kommen neu dazu
Die betroffenen Wälder haben eine erhebliche Bedeutung für das Klima und den Klimaschutz im Allgemeinen.
Die allgemeinen Wohlfahrtswirkungen der Wälder und die Funktion als CO2-Speicher konnte hervorgehoben werden.
Gegenüber der ursprünglichen Planung konnte durchgesetzt werden, dass flächengleiche Ersatzaufforstungen durchzuführen sind.
Ursprünglich war nur eine Waldersatzfläche von 42.560 m² vorgesehen. Jetzt muss neu noch eine Waldersatzfläche von nochmal ca. 3,15 ha nachgewiesen werden.

Geänderte Rekultivierungsplanung zum Schutz des Grundwasserstands
Eine Änderung der Rekultivierungsplanung konnte dahingehend erreicht werden, dass die Anschüttungen an den Uferböschungen sind auszugestalten werden müssen, 
dass sich in der hydrogeologischen Beurteilung im Ortsbereich Klardorf/Zielheim weder eine Grundwasserabsenkung noch eine -aufhöhung ergibt. 
Das geänderte hydrogeologische Gutachten bestätigt dies. Die tatsächlichen Veränderungen bleiben aber abzuwarten.
Eine konsequente Umsetzung des Grundwassermonitorings in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt soll dies gewährleisten.

Deutliche Ausweitung der Kompensationsmaßnahmen
Zusätzlich zur flächengleichen Ersatzaufforstung sind folgende Maßnahmen geplant.
Schaffung von Flachwasserzonen. Dort werden sich unterschiedliche Verlandungsgesellschaften wie Großseggenriede, Binsenflure und Röhrichte einstellen
Auf den Abstandsflächen oberhalb des eigentlichen Abbaubereichs können sich magere Gras- und Kraut- sowie Ruderalflure und Gehölzbestände ansiedeln.
Schaffung einer großen Insel mit Entwicklungspotential zum Feuchtwald bzw. Bruchwald. Diese kann als ungestörter Lebensraum eine hohe Qualität für Tiere aufweisen.
Anzahl der ersatzweise anzubringenden Nistkästen für Vögel und Fledermäuse wurde deutlich erhöht. Die Kästen werden unter Anleitung von Personen mit Sachkunde im Fledermausschutz angebracht. Die Planung sieht zudem nun detailliert vor, dass die Standorte der Kästen erfasst und sie dauerhaft erhalten und gereinigt werden, so dass auch ihre Funktion sichergestellt ist.
Erhalt und Schutz des Ochsenweidgrabens einschließlich eines Pufferstreifens von 5 m auf beiden Seiten

Frühere Beiträge:

BUND Naturschutz lehnt Waldrodung für Kiesabbau ab
Angesichts der Pläne für einen weiteren Kiesabbau mit einer Größe von 17,7 Hektar (entspricht ca. 25 Fußballfeldern) nahe des Schwandorfer Stadtteils Klardorf lehnt der BUND Naturschutz (BN) die damit beantragte Rodung von mehr als 10,5 Hektar Waldbestand ab.
Darüber hinaus hält der BN die vorgelegten Unterlagen für völlig unzureichend. Dies gilt auch für die Planung zur teilweisen Verfüllung eines benachbarten Kiesabbauweihers, die als bayernweites Pilotprojekt eingestuft ist.
„Ein unersättlicher Rohstoffhunger, wie er durch das beantragte Vorhaben zum Ausdruck kommt, ist alles andere als nachhaltig. Zumal die bisherigen Aktivitäten von Staat und Wirtschaft zum Baustoffrecycling völlig unzureichend sind“, so Martin Geilhufe, BN- Landesbeauftragter. „Der BUND Naturschutz fordert daher von der Bayerischen Staatsregierung verstärkte Anstrengungen zu einem höherwertigen Recycling gebrauchter Baustoffe, so dass sie zunehmend zu einem echten Ersatz für Naturrohstoffe werden.“
„Insbesondere dort, wo im Regionalplan kein Vorrang-, sondern nur ein Vorbehaltsgebiet für Rohstoffabbau vorgesehen ist, müssen auch andere wichtige Aspekte wie Klima- und Artenschutz sowie der Trinkwasserschutz gebührende Beachtung finden“, erläutert Reinhard
Scheuerlein, BN-Regionalreferent für die Oberpfalz. „Vor allem die geplante Waldrodung am Rande des bestehenden Trinkwasserschutzgebiets ist für den BN nicht akzeptabel. Diese würde auch den Klimaschutzzielen widersprechen, da nicht nur in den Bäumen, sondern
auch im Humus des Waldbodens große Mengen CO2 gespeichert sind, die dadurch weitgehend freigesetzt werden. Es wäre auch ein Widerspruch zur gesetzlich vorgeschriebenen ‚nachhaltigen Bewirtschaftung‘ des Waldes sollte der betreffende Waldbestand
leichtfertig zur Rodung freigegeben werden.“
„Durch den exzessiven Kiesabbau in der Landschaft entlang des Naabtals sind bereits in den letzten 50 Jahren etwa 100 Hektar Wald verloren gegangen“, argumentiert Klaus Pöhler, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Schwandorf. „Das durch Rodung teilweise bedrohte Waldgebiet gehört
zu den letzten identitätsstiftenden Landschaftsteilen in diesem Bereich. Eine solche Häufung von Kiesabbauflächen auf eng begrenztem Raum ist nicht akzeptabel. Damit würden dieser Naturraum und die dort lebenden Menschen unverhältnismäßig und überproportional belastet!
Die Verpflichtung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden darf dort nicht weiter missachtet werden.“
Hinsichtlich der beantragten Wiederverfüllung eines benachbarten Kiesabbauweihers, sieht der BUND Naturschutz eine Reihe offener Fragen zur Verwendung von Fremdmaterial, auf die in den Unterlagen nur unzureichende Antworten enthalten sind. So sind insbesondere die
bisher gemachten Vorgaben zu seinen hydrogeologischen Eigenschaften sowie zur möglichen Nährstoff- und Schadstoffbelastung nicht ausreichend. Angesichts der drohenden Ausbreitung solcher Belastungen im Grundwasser und des benachbarten
Trinkwasserschutzgebiets hält der BN hierbei besondere Vorkehrungen und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für  erforderlich.

Die ausführliche Begründung in unseren Stellungnahmen:

Stellungnahme zum Kiesbabbau
Stellungnahme zur Wiederverfüllung

Für Rückfragen:
Reinhard Scheuerlein, BN Regionalreferent für die Oberpfalz
Tel. 0911 81 87 8 13, Mobil: 0175 462 55 98
E-Mail: reinhard.scheuerlein@bund-naturschutz.de