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Kritik an Verbrennung von Atommüll im Müllkraftwerk Schwandorf

Die umstrittene Verbrennung von sog. "freigemessenem" Abfall aus Kernkraftwerken im Müllkraftwerk Schwandorf stößt auf breiten Widerstand

Anfang August 2020 wurde bekannt, dass im Müllkraftwerk Schwandorf auch Abfälle aus den im Rückbau befindlichen Atomkraftwerken Grafenrheinfeld und Isar I bei Landshut verbrannt werden.

Wir haben dazu wie folgt Stellung genommen:

Der BUND Naturschutz Kreisgruppe Schwandorf bedauert, dass im Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik des Landkreises Schwandorf die Anträge zur Verhinderung der Verbrennung von sog. "freigemessenen" Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken abgelehnt wurden.
„Das im letzten Jahr novellierte Strahlenschutzgesetz sagt klar, dass die Bevölkerung optimal vor radioaktiver Strahlung geschützt werden muss“ – die Exposition muss minimiert werden (Minimierungsgebot) so Klaus Pöhler, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe.
Die heute von den Atomkraftwerk-Betreibern eingesetzten Verfahren beim Rückbau sind leider legal, erfüllen aber nicht das Minimierungsgebot, sondern orientieren sich an den Betreiberinteressen.
Das führt zum Beispiel heute dazu, dass Materialien aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Grafenrheinfeld in der Müllverbrennungsanlage des Landkreises Schwandorf in der Oberpfalz mitverbrannt werden, ohne dass die Bevölkerung hierzu informiert wurde.  

Es gibt keine untere Grenze für schädliche Wirkungen

Die „radioaktiven Materialien“, die in einem Atomkraftwerk durch den Kernspaltungsbetrieb künstlich erzeugt werden oder wurden, belasten die Bevölkerung zusätzlich zur natürlich vorhandenen Radioaktivität.  Medizinische Untersuchungen zeigen – jede radioaktive Strahlung belastet uns gesundheitlich, es gibt keine untere Grenze für schädliche Wirkungen.
Das „10 µSv Konzept“ setzt eine rein willkürliche Grenze für die Strahlenbelastung der Bevölkerung fest - man hätte auch 1 oder 100 µSv nehmen können. Der Grenzwert ist nicht begründet und nicht aus dem Vorsorgeprinzip abgeleitet, sondern verfolgt das Ziel, möglichst viel radioaktiv belastetes Material "frei zu messen", um so Kosten für eine anderweitige Lagerung zu sparen.
Die Grenzwerte und das „10 µSv Konzept“ stammen aus den 1980er Jahren. Inzwischen wurden die Risikofaktoren der Radioaktivität (Krebstote pro Personen-Sievert) um das 10 - 20 fache in der anerkannten Fachwelt erhöht. Daher wäre der Zielgrenzwert aus diesem Grund auf unter 1 µSv/Jahr zu senken. Entsprechend wäre es erforderlich gewesen, auch die Freigabewerte in Bq/g entsprechend zu senken. Einen zu vernachlässigenden Bereich der Strahlenbelastung gibt es also damit nicht.
Eine Verbrennung solcher Materialien in Anlagen, denen in "unabhängigen Gutachten" nicht bestätigt werden konnte, dass dabei keinerlei radioaktive Partikel in die Abluft entweichen können, lehnen wir deshalb strikt ab so Pöhler weiter. 

Die Praxis des „Freimessens“  ist überaus kritikwürdig

Der BN fordert stattdessen eine Verwahrung an sicheren und bekannten Orten und klare Transparenz, was in welcher Zusammensetzung, in welchen Mengen und unter welchen Bedingungen gelagert wird.
Materialien, die mit künstlich erzeugten radioaktiven Substanzen kontaminiert sind oder potentiell sein können, müssen an sicheren Orten gelagert werden, wie Deponien der Klasse 3.
Die Praxis des „Freimessens“ und der „Freigabe“ von gering radioaktiv belastetem Rückbaumaterial aus den AKWs ist überaus kritikwürdig. Der BUND Naturschutz fordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen und genetischen Schädigungen zu schützen und diese Art der Verteilung von radioaktiv belastetem Material in die Umwelt zu stoppen fordert Klaus Pöhler vom BUND Naturschutz.

Presseerklärung des  Landesverbands
Bündnis für Atomausstieg und Erneuerbare Energien
Der Schwandorfer Stadtrat stimmt gegen die Verbrennung freigemessener Abfälle