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BN-Position zu Photovoltaik-Anlagen

Zusammenfassung eines Beschlusses des BN-Landesvorstandes und des BN-Beirates

Es entstehen immer mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen auch in unserem Landkreis. Inzwischen haben einige Menschen mit dieser Entwicklung Probleme. Auch in Gemeinden wird Kritik laut. In dieser BN-Position soll auf die Notwendigkeit von Freiflächen-PV-Anlagen eingegangen werden.

Grundsätzlich priorisiert der BN Photovoltaik auf Dächern, an Fassaden und technischen Infrastrukturen. Dabei ist festzustellen, dass das Potential der Photovoltaik auf Dächern und an Gebäuden bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist.
hotovoltaik-Freiflächenanlagen können bei richtiger Planung und Pflege einen zusätzlichen Gewinn für die Biodiversität bedeuten und damit wertvolle Trittsteine in der offenen Agrarlandschaft und Elemente eines Biotopverbundes sein.
Erforderlich ist zweifellos ein rascher und gleichzeitiger Ausbau von Dach- und Freiland-Photovoltaik unter dem Motto:

So viel Photovoltaik auf Dach wie möglich – so viel Photovoltaik im Freiland wie nötig“!
Die Installation der dringend notwendigen Photovoltaik auf Dächern dauert jedoch angesichts der fortschreitenden Klimaerwärmung einfach zu lange. Es müsste nach Berechnungen des BN sechsmal schneller als bisher vorangehen. Dies ist derzeit im Freiland deutlich rascher realisierbar als auf den Dächern.
m das in Paris (2015) völkerrechtlich und verbindlich vereinbarte Ziel, einen Temperaturanstieg von möglichst nur 1,5° C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu erreichen, steht uns nur noch ein Restbudget an Treibhausgasen zur Verfügung. Die Freiheitsrechte der nach 2030 Lebenden dürfen nicht beschränkt werden, d.h. das Restbudget darf 2030 nicht aufgebraucht sein, wie das Bundesverfassungsgericht 2021 urteilte.

Unsere Zielsetzung: 50 Prozent Energieeinsparung und 100 Prozent Erneuerbare Energien
Für eine Stromerzeugung mit nahezu 100 Prozent erneuerbaren Energien in Bayern brauchen wir eine installierte Leistung für die Windkraft von 32 Gigawatt (GW) und für Photovoltaik von 67 GW, immer unter der Prämisse einer Energieeinsparung von 50 Prozent.
Derzeit vorhanden sind lediglich 2,5 GW Windkraft und stattliche 13,35 GW Photovoltaik.
Daraus folgt:

Für die Energiewende in Bayern ist eine zwölfmal so hohe Leistung bei Windkraftanlagen und eine fünfmal so hohe Leistung bei PV-Anlagen notwendig.
Dabei muss die Windkraft im Winter den größten Teil der Stromerzeugung übernehmen, da PV-Anlagen im Winter wesentlich weniger Strom erzeugen können (Nebel, Schnee, kürzere Tage). Fest steht derzeit, dass der Ausbau in den nächsten 20 Jahren sechsmal schneller als bisher vorangehen müsse. Aktuell werden 80% der PV-Anlagenleistung in Bayern auf Dächern und 20 % im Freiland erzeugt. Schätzungen für notwendige PV-Freiflächen reichen daher von 0,2 % bis maximal 1 % der Landesfläche.

Wir wissen ob der Vor- und Nachteile PV-Dachanlagen bzw. PV-Freiflächenanlagen
In der Gesamtwertung ist dennoch festzustellen, dass beide Erzeugungsarten die umweltfreundlichste Produktion erneuerbarer Energien überhaupt darstellen! Beide haben ihre Berechtigung. Die an sich umweltverträglichste Erzeugungsform PV auf Dächern hat den gravierenden Nachteil, dass sie nach derzeitigem Stand nicht umfassend und rechtzeitig den angesichts der Klimakrise erforderlichen Umstieg auf 100% erneuerbare Energien gewährleisten kann. 
Wenn Ausschlusskriterien bei der Standortwahl und eine gute naturschutzfachliche Pflege bzw. Gestaltung eingehalten werden, können PV-Freiflächenanlagen zudem einen zusätzlichen Gewinn für die Biodiversität bedeuten.

Fazit
Der stattfindende Klimawandel erfordert rasches Handeln. Andernfalls werden Trockenheit und Temperaturanstieg, verbunden mit Extremwetterlagen den Zustand der Landnutzungs- und Ökosysteme in Bayern und weltweit dramatisch verändern. Absterbende Wälder, ausgetrocknete Feuchtgebiete, Dürreschäden in der Landwirtschaft oder anhaltend sinkendende Wasserstände im Boden und Grundwasser in den Trockenjahren 2018-2020 sind nur eine erste Warnung. 
Die dezentrale Form der Energieerzeugung mit PV-Freiflächenanlagen beansprucht Fläche und verändert das Landschaftsbild. Aber ohne sie droht eine klimatisch bedingte Veränderung des menschlichen Lebens, des Landschaftsbildes sowie ein Kollaps des traditionellen Naturschutzes mit seinen bislang vertrauten Arten und Biotopen in einem um Potenzen höheren Ausmaß! 

Die Kriterien und Forderungen des BUND Naturschutz für Photovoltaik-Freiflächenanlagen können Sie der u.a. ausführlichen Langfassung entnehmen.

Im Auszug sind hier die 
Ausschlussgebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen angegeben:

  • Alle strengeren Schutzgebiete wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate Zone I und II, Nationale Naturmonumente, flächenhafte Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile.

  • Alle Natura 2000-Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiet), ehemalige und aktuelle Wiesenbrütergebiete, gesetzlich geschützte Biotoptypen (wie z.B. Moore und Feuchtgebiete), biotopkartierte Flächen und bestehende Kompensationsflächen (Ökoflächenkataster).

  • Ackerstandorte mit Vorkommen von vom Aussterben bedrohten Arten wie Feldhamster oder seltenen Ackerwildkräutern; es sei denn, in den PV-Freiflächenanlagen werden hochspezifische Habitatbedingungen für diese Arten geschaffen.

  • Waldflächen, extensives Dauergrünland (2-3 Schnittnutzung) insbesondere im Vertragsnaturschutz- oder Kulturlandschaftsprogramm und extensive Beweidungssysteme. Natürliche Seen und andere natürliche Gewässer sowie Flächen aktuell und potentiell dynamischer Lebensräume wie z.B. Entwicklungsräume von Fließgewässern.

  • Markante und exponierte Landschaftsübergänge und Hanglagen, landesweite landschaftliche Höhepunkte und regional bedeutende Sichtachsen.

Ansonsten empfiehlt der Bund Naturschutz  PV-Freiflächenanlagen zuzustimmen, wenn diese die ökologischen Kriterien beachten!

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