Helikopter-Landeplatz bei Schwandorf bedroht europäisches Schutzgebiet - BUND Naturschutz fordert Umweltprüfungen
Fehlende Umweltprüfungen
Kritisch bewertet der BN, dass trotz dieser sensiblen Nachbarschaft offenbar weder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung noch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt wurden. Zudem wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für nicht erforderlich gehalten. „Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Bei so einem Standort in nur 500 Metern Entfernung zu einem europäisch geschützten Gebiet müssen die Auswirkungen z. B. auf die artenreiche Vogelwelt zwingend untersucht werden. Solche Prüfungen sind hier unverzichtbar.“, so Reinhard Scheuerlein, Regionalreferent des BUND Naturschutz für die Oberpfalz. „Der Schutz des Gebiets dient ausdrücklich auch dazu, Störungen der Tierwelt fernzuhalten.“
Einzigartiger Lebensraum in akuter Gefahr
Mit 830 Hektar ist das Charlottenhofer Weihergebiet das zweitgrößte Naturschutzgebiet der Oberpfalz und beherbergt national bedeutende Brutvögel wie Fischadler, Seeadler, Rohrweihen, Blaukehlchen und die Große Rohrdommel – eines der letzten Vorkommen dieser Art in Süddeutschland. Ein Fischadlerhorst ist seit 15 Jahren in nur 1.200 Metern Entfernung zum geplanten Landeplatz nachgewiesen. Das eng vernetzte System aus über 95 Teichen dient zudem als unverzichtbare Rast- und Durchzugsstation für mehr als 100 Vogelarten.
1.144 Flugbewegungen pro Jahr – eine Bedrohung für die Artenvielfalt
Der geplante Landeplatz soll jährlich 1.144 Flugbewegungen ermöglichen und würde damit viel Unruhe und Lärm im gesamten Umfeld erzeugen. Er soll neben Start- und Landeplatz einen Hangar mit Tankstelle umfassen. Für die notwendige Infrastruktur müssten rund 2.000 Quadratmeter Waldfläche gerodet und versiegelt werden.
„Hubschrauber verursachen extremen Impulslärm und tieffrequente Schallwellen, die empfindliche Vogelarten massiv stören. Akuter Lärm führt zum Aufscheuchen brütender Vögel wie Fischadler oder Rohrdommel. Das kann den Bruterfolg mindern, da Gelege ungeschützt auskühlen oder Nester aufgegeben werden“, so Peter Pracht, stellv. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Schwandorf
Forderung: Alternativstandorte prüfen!
Der BUND Naturschutz fordert, für das geplante Vorhaben auch andere Standorte zu prüfen, die größere Abstände zu hochwertigen Schutzgebieten einhalten. Das öffentliche Interesse am Schutz des einzigartigen Lebensraums „Charlottenhofer Weihergebiet“ muss Vorrang haben vor den wirtschaftlichen Interessen eines privaten Betreibers.
Für Rückfragen
Reinhard Scheuerlein
BN-Regionalreferent für die Oberpfalz
Telefon 0175 462 55 98
E-Mail reinhard.scheuerlein@bund-naturschutz.de
Peter Pracht
Stellv. Kreisvorsitzender der Kreisgruppe Schwandorf
E-Mail: schwandorf@bund-naturschutz.de




