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Erhalt des Eselweihergebiets in Teublitz - Ortsumfahrung für das Städtedreieck verhindern!

Die geplante Umgehungsstraße bei Teublitz, mitten durch eine bisher völlig unverbaute Kulturlandschaft, das Eselweihergebiet östlich von Teublitz mit seiner wunderbaren Flora und Fauna muß verhindert werden.

Der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz werden sich gemeinsam gegen diesen unverantwortlichen Raubbau an der  Natur stellen.
Schon seit Jahren kämpfen wir gemeinsam mit Excursionen, Stellungnahmen und Informationsveranstaltungen aller Art gegen dieses Vorhaben.
Derzeit läuft das Raumordnungsverfahren (ROV)  der Regierung der Oberpfalz, bei dem diverse Trassenvarianten vorgestellt und und zur Diskussion gestellt werden.
Ungewöhnlich ist, dass die Regierung auch schon eine Vorzugsvariante beschreibt.
Der Bund Naturschutz hat sich ausführlich mit den Unterlagen zum Raumordnungsverfahren befasst und eine umfassende Stellungnahme fristgerecht bei der Regierung der Oberpfalz
eingereicht. Die Langfassung ist hier im Anschluß verlinkt.

Zusammenfassung der Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren
Zusammenfassend stellt der BUND Naturschutz fest, dass das beantragte Raumordnungsverfahren zur Umfahrung des Städtedreiecks unvollständige Unterlagen und nicht nachvollziehbare Bewertungen 
enthält und viele Fragen offen lässt. Das dargestellte Zukunftsszenario im Verkehrsbereich geht von rein sektoralen Betrachtungen aus, die nicht nachvollzogen werden können und die geltenden Klimaschutzzielen widersprechen.  Zahlreiche Belange fanden überhaupt keinen Eingang in die entscheidenden Bewertungen des Verfahrens.  
Die angestrebte Raumordnung versucht die äußerst zahlreichen, vorhandenen Probleme und die zu erwartenden Konflikte zwischen den einzelnen Schutzgütern darzustellen.
Dass dabei zum Teil sehr kritische Punkte verharmlost oder gar nicht erst ihrer Bedeutung nach dargestellt werden, ist wohl einer Vorfestlegung auf den Bau der Umfahrung geschuldet. 
Große Verlierer dieses Projektes „Umfahrung Städtedreieck“ wären nach Auffassung des BUND Naturschutz zahlreiche Anwohner sowie Natur und Umwelt, die, egal durch welche Hauptvariante,
unverhältnismäßig belastet werden würden. Dadurch würden der bayernweite Flächenfraß befeuert, eine ökologisch verheerende Zerschneidung bewirkt, die wenigen Naherholungsräume in einem ohnehin
dicht besiedelten Raum abgewertet und verlärmt und die Menschen, die eigentlich entlastet werden sollten, wieder eines Teils ihres natürlichen Umfelds beraubt. 
Der BUND Naturschutz stellt deshalb fest, dass die Umfahrung Städtedreieck mit den vorgelegten Unterlagen nicht eines Raumordnungsverfahrens würdig ist. 
Im Erläuterungsbericht wird die überregionale Bedeutung und darauf basierend ein überwiegendes öffentliches Interesse für den Straßenbau konstruiert. 
Allein die Tatsache, dass die Umfahrung im aktuellen Staatsstraßen-Ausbauplan Staatsstraßen fehlt, zeigt ihre begrenzte überregionale Bedeutung. Diese ist auch insofern zu bezweifeln
als im Modellprognosefall immer noch über 10.000 KFZ/Tag in Teublitz verbleiben würden. Ebenso ist die unmittelbar vorbeiführende BAB 93 nach Auffassung des BUND Naturschutz zu wenig in den Prognosen berücksichtigt, da diese ja schließlich mit der Funktion einer überregionalen Verbindungsstraße gebaut wurde. Der BUND Naturschutz widerspricht daher ausdrücklich der Aussage, dass für die vorgelegte Planung „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ sprächen. Damit bestreitet der BUND Naturschutz, dass deswegen Ausnahmen vom Naturschutzrecht dafür geltend gemacht werden könnten. 

Pressemitteilung des BUND Naturschutz zur Landesplanerischen Beurteilung der Regierung der Oberpfalz vom 12.01.2023

Ausführliche Stellungnahme des BN zum Raumordnungsverfahren (ROV) , Stand: 23.12.2020

Gemeinsame frühere Stellungnahme des BN und des LBV Schwandorf 

Übersichtsplan

Das Teublitzer Weihergebiet ist ein Refugium für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten und zudem ein beliebtes Naherholungsgebiet.
Infos zum naturschutzfachlichen Wert des Eselweihergebiets