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Überraschende Genehmigung von 2 Windrädern am "Schwarzer Berg" unter Missachtung schwerwiegender Naturschutzbelange – BN prüft rechtliche Schritte

Der Bund Naturschutz in Bayern übt scharfe Kritik an der Genehmigung von zwei Windkraftanlagen am sogenannten "Schwarzer Berg" im Landkreis Schwandorf.

Die Genehmigung wurde vom Landkreis Schwandorf ohne Anhörung der anerkannten Umweltverbände zwei Tage vor Weihnachten erteilt.

Besonders brisant: Die genehmigten Anlagen liegen im Bereich des geplanten Vorranggebiets SAD 38, das im Laufe der Regionalplanfortschreibung vollständig gestrichen wurde – aus Gründen des Artenschutzes.

Während die Regionalplanung nach über drei Jahren intensiver Prüfung genau dieses Gebiet als ungeeignet eingestuft hat, wurden parallel dazu im Landratsamt Schwandorf Fakten geschaffen.

„Hier wurde Planung konterkariert, Umweltrecht ausgehebelt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände bewusst umgangen“, so Klaus Pöhler, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Schwandorf.

 

26.01.2026

Bund Naturschutz ist klar pro Windkraft
Der Bund Naturschutz betont ausdrücklich, dass ohne Windkraft keine Chance gesehen wird, unsere artenreichen Ökosysteme vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. 
Der geplante Windpark im Witzlarner Forst mit insgesamt 12 Anlagen auf Schwandorfer und Burglengenfelder Gemeindegebiet wird zum Beispiel vom Bund Naturschutz nicht kritisiert.
Deshalb ist auch der Planungsprozeß für die künftigen Windvorranggebiete unter konstruktiver Beteiligung der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände der richtige Weg. 
Der Bund Naturschutz hat sich intensiv und konstruktiv beteiligt. Von den ursprünglich 52 im Entwurf vorgesehenen Einzelgebieten, wurden vom Bund Naturschutz aber nur 3 Gebiete kritisiert, 
zu denen beispielsweise der Grenzkamm am grünen Band bei Schönsee und das jetzt betroffene Gebiet SAD 38 gehörten. 
Besonders wertvolle, alte Wälder mit besonderem Artenreichtum müssen geschont werden.
Diese Einschätzung wurde vom Regionalen Planungsverband Oberpfalz Nord und der Regierung der Oberpfalz
nun in der endgültigen Fassung der Windvorranggebiete bestätigt. 
Es stehen aber nach wie vor genügend Flächen für Windenergieanlagen zur Verfügung, da 30 Gebiete mit 2.530 ha verblieben sind.

Eigene Naturschutzbehörde übergangen
Die Besonderheit am Gebiet SAD 38 am "Schwarzer Berg" ist nun mal, dass es besonders schützenswert ist.
Hier leben seltene, kollisionsgefährdete Vogelarten wie Seeadler, Uhu und Wanderfalken, auch der Luchs ist dort inwischen angekommen. 
Trotz dieser Tatsachen wurden nun zwei Windräder genehmigt – ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne formelle Beteiligung der Naturschutzverbände.
Besonders schwer wiegt, dass selbst die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für erforderlich gehalten hatte. 
Auch der Bund Naturschutz hat das Landratsamt mehrfach darauf hingewiesen.

Der Bund Naturschutz prüft trotz klarem Ja zum Ausbau der Windenergie rechtliche Schritte
DerBund Naturschutz prüft derzeit intensiv rechtliche Schritte gegen diesen Genehmigungsbescheid. 
Das Verbandsklagerecht ist kein formaler Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument zur Sicherung rechtsstaatlicher, transparenter und umweltgerechter Entscheidungen.

„Wir stehen ganz klar zur Energiewende – aber nicht um den Preis von Intransparenz und der Missachtung des Naturschutzes“, betont Klaus Pöhler abschließend.

Kontakt:
Bund Naturschutz in Bayern e. V. 
Kreisgruppe Schwandorf
vertr. d. 1.Vorsitzenden
Klaus Pöhler
01514 0382317