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Raumordnungsverfahren „Umfahrung Städtedreieck“ Pressemitteilung des BUND Naturschutz

Wir zitieren hier aus einem Artikel aus der Mittelbayerischen Zeitung vom 29.01.2023,

verfasst von Thomas Rieke:

"Umfahrung: Naturschützer sprechen von „Wahl zwischen Pest und Cholera“

Zwei Wochen, nachdem die Regierung der Oberpfalz das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (ROV) für den Weiterbau der Umfahrung im Städtedreieck bekannt gegeben hat, meldet sich auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BN) zu Wort – und zieht einen interessanten Vergleich.

28.01.2023

"Kreisvorsitzender Klaus Pöhler und Regionalreferent Reinhard Scheuerlein bezeichnen den nach der Untersuchung einzig verbliebenen Trassenvorschlag „B“ als „Verlegenheitslösung“. Im Prinzip sei klar, dass die Regierung und insbesondere ihre Fachstellen „genau wissen, wie zerstörerisch alle Varianten mit der Natur umgehen – und dass sie vermutlich nicht durchsetzbar sein werden“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Ein „vernichtendes Urteil“ der Fachstelle
Wie berichtet, hat die Regierung am 12. Januar die mit Spannung erwartete landesplanerische Beurteilung zur „Umfahrungsstraße Städtedreieck“ bekannt gegeben. Vier Linienführungen waren unter verschiedenen Aspekten zu analysieren gewesen. Die Varianten A, C und D wurden als „nicht raumverträglich“ eingestuft. 
Nur Variante B sei mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar, und das auch nur „bei Beachtung zahlreicher Maßgaben“, hieß es am Ende.
Die Nähe zu Siedlungen wurde ebenso kritisch bewertet wie die „große natur- und artenschutzrechtliche Problematik“. Positiv fielen der vergleichsweise geringe Eingriffsumfang und die relativ hohe Verkehrswirksamkeit ins Gewicht.

Die Sprecher des BN heben nach der Lektüre des 80-seitigen Gutachtens speziell die Einschätzung der höhere Naturschutzbehörde hervor, die bei der Regierung angesiedelt ist. Deren Urteil sei für alle Lösungen „vernichtend“, gerade auch bei Variante B. Die Querung eines Gewässers im Eselweihergebiet und eines weiteren Feuchtgebiets verstießen eindeutig gegen das Gebot, Biotope von hoher Schutzwürdigkeit zu bewahren, betonen die BN-Sprecher. Dies gelte erst recht für seltene, heimische Pflanze und Tiere, die hier längst nachgewiesen seien.

„Nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung“
Es sei ein großes Rätsel, weshalb das Areal der Eselweiher nicht wie das Charlottenhofer Weihergebiet bei Wackersdorf unter Naturschutz gestellt sei, klagen Pöhler und Scheuerlein. Der ökologische Wert sei doch „sicher nicht geringer zu bewerten“. Im Falle der Nordumfahrung Wackersdorf habe die Nähe zum Schutzgebiet zur Einstellung des Verfahrens geführt, im Falle des Projekts im Städtedreieck nicht. Dies sei eine „nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung“. Aus Sicht der BN-Sprecher hat die Linie B den Titel „Ortsumfahrung“ schon aus geografischer Sicht nicht mehr verdient. Sowohl im Osten als auch im Süden führe sie nämlich dicht an Teublitzer Wohnbebauung vorbei. Ruhige Wohngebiete würden „verlärmt“. Gleichzeitig wäre die Entlastung der Teublitzer Ortsdurchfahrt diesbezüglich nur „geringfügig“.

Die Stadträte müssen noch warten
Doch egal, welche Variante – für den Bund Naturschutz ist jede Trasse inakzeptabel und gleicht einer „Wahl zwischen Pest und Cholera“. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, „weshalb das Vorhaben Ortsumfahrung überhaupt noch weiterverfolgt wird“.

Aus der Stadtverwaltung Teublitz und vom Zweckverband Städtedreieck war unterdessen zu erfahren, dass man noch immer mit der Aufarbeitung des ROV-Ergebnisses beschäftigt sei. „Qualität geht vor Schnelligkeit“, lautet die Devise. Ehe das Thema in den Stadtratsgremien von Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz behandelt werde, sei es Gegenstand einer Verbandsversammlung."

-> Zur ausführlichen Pressemitteilung des Bund Naturschutz