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BN begrüßt die LBV-Klage gegen das Gewerbegebiet im Staatswald bei Teublitz

Die absolute Ignoranz der Stadt Teublitz gegenüber jedwedem Einwand hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Eine echte Abwägung der Argumente war offensichtlich nie ein Verlangen der Kommune. Klima-, Boden- und Wasserschutz oder gar Ökologie spült keine Gewerbesteuer in die klammen Kassen. Luftreinhaltung und CO²-Minderung oder Erhalt von Fauna und Flora, dafür kann sich die Stadt auch nichts kaufen, so anscheinend der Gedankengang.

Seit Jahren nimmt die Zahl der Amphibien ab, auch im Landkreis Schwandorf. Die vielen Frösche und Lurche in den Feuchtgebieten im Wald, wo sollen die hin? Umsiedeln? Geht nicht! Wegtragen? Ist gesetzlich verboten!

Aber einfach Wegplanieren - das darf sein. Verkehrte Welt.

Unsere Freunde vom Landesbund für Vogelschutz klagen gegen dieses Industrie- und Gewerbegebiet. Und sie haben Recht.

Könnte die Natur sprechen, sie wäre wahrscheinlich sprachlos, ob des grenzenlosen Hungers der Menschen nach Waldzerstörung und Flächenversiegelung.

 

29.05.2021

Wir veröffntlichen hiermit die entsprechende Pressemitteilung unseres Schwesternverbands:

LBV klagt gegen Gewerbegebiet im Staatswald bei Teublitz
Vorhaben im Landkreis Schwandorf ist bayernweiter Präzedenzfall von ungezügeltem Flächenfraß

 Hilpoltstein, 21.05.21 – Der ungezügelte Flächenfraß ist eines der drängendsten Umweltprobleme in Bayern. Besonders gravierend ist das geplante 21 Hektar große Gewerbegebiet an der Autobahn A93 bei Teublitz im Landkreis Schwandorf. Die Staatswald-Fläche gehört dem Freistaat Bayern. Der LBV sieht in dem Vorhaben einen bayernweiten Präzedenzfall und hat deshalb heute Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Konkret kritisiert der LBV die unzureichende Berücksichtigung des landesplanerischen Anbindegebots, die Zersiedelung und den Flächenfraß, den mangelhaften Nachweis von Ausgleichsmaßnahmen sowie die Rodung eines gesunden artenreichen Mischwalds. „Wir lassen nicht zu, dass immer mehr Staatswald für großflächige Gewerbeansiedlungen verramscht wird. Der Wald aller Bürgerinnen und Bürger ist keine kommunale Verfügungsmasse“, stellt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer klar.

 Das Vorhaben in Teublitz zeigt beispielhaft die Fehlentwicklungen in der Landesplanung auf. Bisher ist das größte Waldgebiet am Westrand des Bayerischen Waldes frei von Siedlungsflächen und auch deshalb als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet auswiesen. Eine Lockerung des gesetzlich vorgeschriebenen Anbindegebots hat diese Planung erleichtert. Die Staatsregierung hat die Lockerungen bereits im Juli 2019 zurückgenommen, jedoch wurde dieser Beschluss rechtlich noch immer nicht umgesetzt. Die Oberpfalz ist bayernweiter Spitzenreiter beim Flächenverbrauch. Im landesweiten Durchschnitt werden derzeit täglich über zehn Hektar Land verbaut. Im neuen Landesplanungsgesetz ist ein Zielwert von fünf Hektar pro Tag vorgesehen, das ist jedoch eine unverbindliche Vorgabe. „In Sonntagsreden wird das Flächensparen immer wieder gebetsmühlenartig beteuert - wenn es aber konkret wird, versteckt sich die Politik hinter der kommunalen Selbstverwaltung. So kann es nicht weitergehen: Wir brauchen verbindliche interkommunale Zusammenarbeit statt Kirchturmpolitik“, erklärt Christoph Bauer LBV-Bezirksgeschäftsführer in der Oberpfalz.

Der Freistaat ist Eigentümer dieser Fläche und hat insbesondere in Zeiten des Klimawandels eine große Verantwortung für den Erhalt seiner Wälder. Der Wald bei Teublitz ist ein historisch alter Wald mit zahlreichen bedeutenden Arten. Der Staatswald bei Teublitz ist durch das Waldgesetz auch als regionaler Klimaschutzwald ausgewiesen. Außerdem befindet sich der Wald am Westhang des „Schwarzen Berges“ und ist dadurch auch in Trockenzeiten bestens mit Wasser versorgt. „Es gibt hier Quellen und Sumpfwaldbereiche sowie große Flächen mit hoch anstehendem Grundwasser. Das sind wertvollste Lebensräume. Diese können nicht ausgeglichen werden“, so Dr. Christian Stierstorfer, LBV-Waldreferent und Gebietskenner.

Der Waldbestand in Teublitz ist sehr artenreich und gut strukturiert – genau diese Wälder werden derzeit mit Millionenaufwand vom Staat gefördert. Der Wald müsste erst einmal großflächig trockengelegt werden, um ihn zu bebauen. Aufgrund der unklaren hydrologischen Verhältnisse in diesem Quellgebiet warnt der LBV auch vor negativen Auswirkungen auf das Teublitzer Weihergebiet und die Teichwirtschaft.

Hintergrund:
Die Planungen zu einem Gewerbegebiet stammen aus dem Jahr 2014. Damals sollte eine große Getränkeabfüllanlage entstehen. Aus Sorge vor den Folgen für die örtliche Trinkwasserversorgung wurden die Planungen vor dem Hintergrund eines drohenden Bürgerentscheides gestoppt. Die Stadt Teublitz hat die Ansiedlung eines Gewerbegebietes jedoch später wieder aufgenommen. Die Fläche befindet sich unmittelbar an der Gemeindegrenze zur Stadt Maxhütte-Haidhof. Etwa 500 Meter entfernt vom geplanten Gewerbegebiet befindet sich das europäische Naturschutzgebiet „Regentalhänge“. Der Wald wird von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet. Mitte Februar 2021 hat der Stadtrat von Teublitz die Planung in dem 21 Hektar großen Waldgebiet als Satzung beschlossen. Die Stadt ist bisher nicht Eigentümer, vermarktet aber seit Sommer 2020 die Flächen in Immobilienportalen.
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Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
Dr. Christian Stierstorfer, LBV-Waldreferent, E-Mail:
christian.stierstorfer@lbv.de, Tel.: 0172-8294327.

Für Rückfragen LBV-Pressestelle:
Markus Erlwein | Stefanie Bernhardt, E-Mail:
presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184. Mobil:  0172-6873773.