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Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz

Der Bund Naturschutz lehnt das Vorhaben ab und begründet dies in einer ausführlichen Stellungnahme als sog. Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 Abs. 2 i. V. m. 2 Abs.2 Baugesetzbuch - Hier die Kurzfassung:

15.08.2020

Kurzfassung mit Auszügen aus der Stellungnahme des Bund Naturschutz zum Bebauungsplan für das Gewerbe- und lndustriegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz

1. Der BUND Naturschutz fordert die Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, da der 2014 durchgeführte Verfahrensschritt zu lange zurückliegt, die Planung seitdem erheblich verändert wurde und sich auch Rechtsgrundlagen in diesem Zeitraum verändert haben (z.B. zum Artenschutz) ......

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf alle Flächen zu erweitern,
die für eine Erschließung des geplanten Industrie- und Gewerbegebiets erforderlich sind und auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie in Waldflächen für die Erschließung geplant sind (Verkehr, Abwasser, Versorgungsleitungen, etc.). Das gilt auch für die Inanspruchnahme von Flächen der Stadt Maxhütte-Haidhof entlang der Kreisstraße SAD 8 .....…..

3. Das Plangebiet überschneidet sich mit einem verbindlich im Regionalplan Oberpfalz-Nord ausgewiesenen landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Dementsprechende kommt dort den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Gegen diese verbindliche Vorgabe verstößt die Planung, da unzureichend dargelegt wird, warum dieses besondere Gewicht in diesem Fall außer Kraft gesetzt werden soll......

    4. Der als Industrie- und Gewerbegebiet überplante Bereich ist nach der Waldfunktionskarte als Wald mit besonderer Bedeutung für den Immissionsschutz (regional) gekennzeichnet. Entsprechend des Ziels B III 3.2 des Regionalplans sind die regional und lokal für klima- und Immissionsschutz bedeutsamen Wälder zu erhalten......

      5. Das neue Industrie- und Gewerbegebiet liegt inmitten eines geschlossenen Waldgebietes ohne jegliche Anbindung an vorhandene Siedlungsstrukturen. Die Möglichkeit einer interkommunalen Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten im so genannten Städtedreieck Teublitz,-Maxhütte-Haidhof und Burglengenfeld wurde bislang nicht ansatzweise in Erwägung gezogen. Und das, obwohl größere Industriebrachen bzw. besser geeignete Flächen zur Verfügung stehen und eine Zusammenarbeit der drei Kommunen in diesem Bereich längst überfällig ist. …..

      6. Die Behauptung, das betroffene Waldgebiet sei von drei Seiten von Straßen umgeben und damit zur Wald-Insel (also ohne Anbindung an den umgebenden Wald) geworden, stellt eine Behauptung ohne Nachweis auf deren Richtigkeit dar. Selbstverständlich wechseln Rehwild, Hasen, Vögel und andere Tiere von den umgebenden Wäldern ein und aus, denn das gesamte Waldgebiet ist mit ca. 40 ha nicht zu klein für straßenüberquerende Artenvielfalt. Im Übrigen durchqueren Straßen überall Wälder.

      7. Die Behauptung, der östlich der vorgesehenen Rodung befindliche Wald sei stabil genug gegen Witterungseinflüsse, wie z.B. durch Wind, kann so nicht standhalten. Die durch den Klimawandel verstärkt auftretenden „singulären Ereignisse“ sind durchaus geeignet, die bisher gegebene Stabilität in Frage zu stellen. Das nach Osten hin ansteigende Gelände wird durch die Rodung der Fläche nahezu gänzlich den aus Westen kommenden Stürmen ausgesetzt. Wind und die hinzukommende Sonneneinstrahlung können daneben zusätzlich zur Austrocknung des Bodens im angrenzenden Wald führen.

      8. Das Statement, dass der vorhandene Wald nicht standortgerecht sei, was implizit den Wald als minderwertig darstellt, muss zurückgewiesen werden. Der Wald ist zwar nicht autochthon, aber im Oberpfälzer Becken durchaus heimisch. Der bisher geringe jährliche Niederschlag in diesem Gebiet wird durch die offensichtlich gute Grundwasserversorgung so weit ausgeglichen, dass die in den vergangenen Jahren vorherrschende Trockenheit ihm noch nichts anhaben konnten, im Gegensatz zu zahlreichen anderen oberpfälzer Waldgebieten. Insofern haben gerade dieser Standort und das dazugehörige umgebende Waldgebiet eine herausragende Bedeutung für den Schutz des Grundwassers insgesamt.....

      9. Der BUND Naturschutz bezweifelt, dass die Einschätzung, wonach die in der Hauptwindrichtung nachgelagerten Waldbestände oberhalb der Kreisstraße SAD 8 östlich des Planungsgebiets nicht sturmwurfgefährdet seien, heute noch aufrechterhalten werden kann. Im Gegenteil ist dort mit erheblichen Sturmschäden zu rechnen, wenn der bislang geschlossene Waldbestand großflächig aufgerissen werden würde......

      10. Die Überbauung und Versiegelung im Industrie- und Gewerbegebiet birgt zahlreiche Unwägbarkeiten hinsichtlich der Wasserdarbietung im unterliegenden Bereich. Das Eselweihergebiet, eine überliefert sehr alte Teichwirtschaft gilt neben der Fischzucht auch zahlreichen und seltenen, unter Schutz stehenden Vogelarten als Brutgebiet. Zudem wird es als wichtiger Rastplatz von Zugvögeln genutzt.

      Durch das geplante Industrie- und Gewerbegebiet sind erhebliche Auswirkungen auf den Wasserhauhalt zu erwarten, die bislang unzureichend untersucht und geprüft wurden. Durch die umfangreich zu erwartende Versiegelung und Abführung des Niederschlagswassers droht eine Grundwasserabsenkung, die auch die umliegenden Waldbestände beeinträchtigen kann. Gerade durch die zu trockenen Sommer der letzten Jahre wäre es jedoch dringend erforderlich das anfallende Regenwasser in der Fläche zu halten........

      11. Die Beteuerung, der Bürgerweihergraben bleibe unbehelligt, stimmt so nicht.
      Im Bebauungsplan wird dieser Graben an einer wichtigen, weil breit vernässten, Stelle von einer Straße überquert. An gleicher Stelle wird ein mögliches Abwasserpumpwerk projektiert. Direkt neben dem genannten Graben beeinflusst in erheblichem Maße ein geplanter Wendekreis, ausgelegt für Schwerverkehr, ebenfalls den zu schützenden Bereich. Während der dafür notwendigen Baumaßnahmen ist mit massiven und irreparablen Verdichtungen des ökologisch sensiblen, wasserführenden Grabens zu rechnen.............

      12. Die Behauptung „Lebensräume der Tierartengruppen Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Libellen, Käfer und Tagfalter werden nicht beeinträchtigt" kann nicht unwidersprochen bleiben.
      Die Kartierung der Fledermäuse wurde vor fünf Jahre erstellt und entspricht damit nicht dem aktuellen Stand, sie ist veraltet und ist neu zu erheben.
      Dass die Waldschnepfe möglicherweise als Brutvogel im in Frage stehenden Areal inzwischen vorkommt, sollte die Rodung alleine schon verbieten.
      Über die heimischen Amphibienarten wird im vorliegenden Gutachten wenig bis gar nichts aufgelistet.
      Zu den vorhandenen Ameisenarten wird kein Wort verloren.
      Die Aussage, dass die Rodung von über 20 ha Wald nicht die Lebensräume aller Tierartengruppen beeinträchtigt kann so nicht stehen bleiben und nicht akzeptiert werden. Tausende von Amphibien werden die Rodungs- und Erdarbeiten nicht überstehen......

      13.DasLandschaftsbild wird entgegen der Anschauung seitens der Planer sichtbar verändert und damit gestört. Aus der Sicht von Westen in Richtung Schwarzer Berg ragen die teilweise bis zu 15 m hohen Wände und die hinzukommenden Dächer weit über den umgebenden Wald hinaus. Selbst eine Eingrünung kann diese Bauwerke nicht gänzlich verbergen, zumal das Gelände von West nach Ost zusätzlich um ca. 25 m ansteigt und damit die geplanten Gebäude deutlich über die Baumkronen westlich der Autobahn hinausschauen. Zudem ist mit einer Reflektion des Schalles (Lärmes) von der Autobahn in Richtung Stadtgebiet zu rechnen......

      14. Durch die Lage des Plangebiets in einem für Erholungszwecke besonders geeigneten bzw. häufig aufgesuchten Gebiets (siehe Regionalplan Begründungskarte 6: Erholung) wird durch die Planung auch gegen das regionalplanerische Ziel B I 7 zur Freiraumsicherung verstoßen. Dabei sollen regionale Landschaftsräume mit besonderer Bedeutung für die Erholung unter Berücksichtigung ihrer landschaftlichen Potenziale und des Naturhaushalts als Erholungsgebiete für die landschaftsbezogene Erholung entsprechend ihrem besonderen Charakter gesichert und entwickelt werden.

      15. Die beschriebenen ... Ausgleichsmaßnahmen können mit Sicherheit nicht den derzeitigen, über hunderte von Jahren gewachsenen Wald in seiner gesamten Komplexität ersetzen. Im Gegenteil, über 20 ha Wald sind ein in sich entstandener Lebensraum, der die wenigen menschlichen Eingriffe selbst erfolgreich kompensiert. Das zeigen alleine schon die heranwachsende Naturverjüngung, die ohne menschliches Zutun entsteht und die Artenvielfalt in jeder Hinsicht erweitert. Dieses Ökosystem wird unwiederbringlich zerstört. Viele der dort lebenden Tiere und Pflanzen können nicht einfach in viele Kilometer entfernte Ausgleichsflächen übersiedeln. Sie werden mit dem Eingriff getötet oder vertrieben. Ausgleichsmaßnahmen sind allenfalls bei ökologisch weniger wertvollen Flächen, wie Forstplantagen, Äckern und überdüngten Wiesen sinnvoll und umsetzbar. Wälder mit altem Baumbestand, Moor- und Sumpfgebiete, Wiesen und Raine mit spezieller Fauna und Flora können an anderer Stelle nicht wiedererrichtet werden. Dies würde Jahrhunderte dauern. Deshalb scheiden für solche Flächen Ausgleichsmaßnahmen aus und die Ausweisung von Gewerbe-, Industrie,- und sonstigen Baugebieten kann nicht zulässig sein.
      Die Eingriffsregelung ist auf allen Anwendungsebenen zahlreicher Kritik ausgesetzt.
      Einem relativ hohen Prozentsatz der eigentlich rechtlich verbindlichen Ausgleichsverpflichtungen wird nicht nachgekommen.
      Angesichts der in der Literatur nachzulesenden, vernichtenden Bilanz zu den Ausgleichsmaßnahmen und deren Umsetzung ist seitens des BUND Naturschutz das Vorhaben Gewerbe- und Industriegebiet an der A93 abzulehnen. …....

      16. Die oberirdische Biomasse der gesamten Waldfläche Deutschlands enthält 2017 einen Kohlenstoffvorrat von 1.035 Mio. t, die unterirdische Biomasse 163 Mio. t und das Totholz 33,6 Mio. t (Moorstandorte sind nicht berücksichtigt). Im Vergleich zur Bundeswald-Inventur 2002 entspricht das für die Biomasse einer jährlichen Zunahme der Kohlenstoffspeicherung von 1,1 t pro Hektar.
      Somit ist der Wald in Deutschland seit Beginn der Berichterstattung im Jahr 1990 jedes Jahr eine Kohlenstoffsenke. Das heißt, es wird mehr Kohlenstoff gebunden, als beispielsweise durch Holzernte freigesetzt wird.
      Die Ergebnisse zeigen, dass Wälder eine entscheidende Rolle im deutschen Klimageschehen spielen. Sie binden Kohlenstoff und mindern somit ca. 7 bis 8 % der deutschen Treibhausgasemissionen (2017 894 Mio. t CO²). Mit der Kenntnis über die zeitliche Entwicklung des Kohlenstoffpools lassen sich waldbauliche Handlungsziele ableiten, um den Wald weiterhin als Kohlenstoffspeicher zu bewahren bzw. dessen Senkenfunktion noch zu vergrößern, ohne die Holzproduktion zu vernachlässigen."

      Fazit
      Mit den vorbeschriebenen Begründungen lehnt der BUND Naturschutz die Planung zum Gewerbe- und Industriegebiet der Stadt Teublitz an der A93 ab.
      Im Übrigen schließt sich der BUND-Naturschutz den Einwendungen des Landesbunds für Vogelschutz in allen Punkten vollinhaltlich an bzw. macht diese zu seinen Einwendungen.
      Sollte der Stadtrat von Teublitz weiterhin auf seinem im Betreff genannten Vorhaben bestehen, fordert der BUND Naturschutz die Abhaltung eines öffentlichen Erörterungstermines.

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